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Förderung Solaranlagen und Batteriespeicher
Aktuelles (Stand 8. Juni 2026):
Aufgrund der hohen Nachfrage sind die bereitgestellten Fördermittel im Fördermodul: „Energie erzeugen“ bereits vollständig ausgeschöpft. Es können keine weiteren Förderzusagen erteilt werden. Eine Antragstellung ist bis auf Weiteres nicht mehr möglich.
Das Ziel des Fördermoduls „Energie erzeugen“ besteht darin Bürger*innen finanziell dabei zu unterstützen, ihren Strom über eine eigene Balkon-PV-Anlage klimafreundlich dort zu erzeugen, wo er auch verbraucht wird. So kann ein entscheidender Beitrag zum Ausbau der Erneuerbaren Energie im Göttinger Stadtgebiet und somit zum Erreichen der Göttinger Klima-Ziele geleistet werden.
Ab dem 1. Juni 2026 können Mieter*innen, Hauseigentümer*innen oder deren Vertretungsberechtigte sowie eingetragene, gemeinnützige Vereine eine Förderung für die Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme von stationären Batteriespeichern beantragen. Durch den Einsatz von Batteriespeichern kann der Eigenverbrauch in privaten Haushalten auch zu Zeiten ermöglicht werden, in denen keine (ausreichende) Erzeugung über die PV-Anlage erfolgt. Der Zubau von Speicherkapazitäten soll zudem Transportverluste reduzieren, das Stromnetz entlasten und den Bedarf an fossiler Energie senken.
Große PV-Anlagen werden nur für gemeinnützige, eingetragene Vereine bezuschusst.
Unternehmen – gleich welcher Rechtsform – sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
Maßnahme Solar1): Balkon-PV-Anlage
Mit einer Balkon-PV-Anlage können sowohl Hauseigentümer*innen, als auch Mieter*innen, denen kein eigenes Dach zur Verfügung steht, die dezentrale Produktion aus erneuerbaren Energien unterstützen. Balkon-PV-Anlagen stellen eine attraktive Ergänzung zu den herkömmlichen größeren Dach-PV-Anlagen dar und bieten vielfältige Einsatzmöglichkeiten (z.B. auf Balkon, Carport, Terrasse oder Fassade). Materialkosten oder vergebene Aufträge zur Realisierung der Maßnahmen sind förderfähig.
Die Stadt Göttingen fördert die Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme einer stationären, steckerfertigen Balkon-PV-Anlage i.S.d. § 8 Abs. 5a Erneuerbare-Energien-Gesetz (Wechselrichterleistungsbegrenzung von bis zu max. 800 Voltampere; max. Modulleistung: 2 kWp) mit einem Zuschuss von bis zu 150 €.
Die Steckersolaranlage muss eine Mindestmodulleistung von 0,6 kWp haben, um gefördert zu werden.
Antragsteller*innen, die nachweislich eine der untenstehenden Leistungen erhalten, können auf Antrag einen zusätzlichen Zuschuss von 150 € erhalten. Es ist somit eine Förderung von insgesamt bis zu 300 € für eine Balkon-PV-Anlage möglich bei:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
- Wohngeld (Wohngeldgesetz)
- Kinderzuschlag (§ 6a BKGG)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§§ 2 oder 3 AsylbLG).
- Besitzer*innen eines Sozialpasses
- immatrikulierte Studierende mit eigenem Haushalt, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten
- Auszubildende mit eigenem Haushalt, die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten
Die Förderquote ist auf 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (brutto) begrenzt.
Maßnahme Solar2): Balkon-PV-Anlagen mit Speicher
Mit einer Balkon-PV-Anlage ergänzt durch einen Batteriespeicher können sowohl Hauseigentümer*innen als auch Mieter*innen, denen kein eigenes Dach zur Verfügung steht, die dezentrale Produktion und Nutzung erneuerbarer Energien unterstützen. Durch die Kombination aus Balkon-PV-Modulen und Batteriespeichern kann erzeugter Solarstrom zwischengespeichert und zeitversetzt genutzt werden. Dadurch erhöht sich der Eigenverbrauch des erzeugten Stroms und die Stromkosten können nachhaltig gesenkt werden. Balkon-PV-Anlagen mit Speicher bieten vielfältige Einsatzmöglichkeiten (z.B. auf Balkon, Terrasse, Carport oder Fassade). Materialkosten oder vergebene Aufträge zur Realisierung sind förderfähig.
Die Stadt Göttingen fördert die Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme einer stationären, steckerfertigen Balkon-PV-Anlage i.S.d. § 8 Abs. 5a Erneuerbare-Energien-Gesetz (Wechselrichterleistungsbegrenzung von bis zu max. 800 Voltampere; max. Modulleistung: 2 kWp) – ergänzt um einen Batteriespeicher – mit einem Zuschuss von bis zu 250 €.
Die Steckersolaranlage muss eine Mindestmodulleistung von 0,6 kWp haben, um gefördert zu werden.
Antragsteller*innen, die nachweislich eine der untenstehenden Leistungen erhalten, können auf Antrag einen zusätzlichen Zuschuss von 150 € erhalten. Es ist somit eine Förderung von insgesamt bis zu 400 € für eine Balkon-PV-Anlage mit Speicher möglich bei:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
- Wohngeld (Wohngeldgesetz)
- Kinderzuschlag (§ 6a BKGG)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§§ 2 oder 3 AsylbLG).
- Besitzer*innen eines Sozialpasses
- immatrikulierte Studierende mit eigenem Haushalt, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten
- Auszubildende mit eigenem Haushalt, die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten
Die Förderquote ist auf 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (brutto) begrenzt.
Maßnahme Solar3): Batteriespeichersysteme für PV-Anlagen mit einer Modulleistung von mindestens 5 kWp
Gefördert werden stationäre Batteriespeichersysteme zur Erhöhung des Eigenverbrauchs von Solarstrom mit einem Zuschuss von bis zu 100 € je voller Kilowattstunde Speicherkapazität; maximal jedoch 1.200 € je Förderobjekt. Die Umsetzung dieser Maßnahme hat durch einen Fachbetrieb zu erfolgen.
Die Förderung richtet sich an Eigentümer*innen von netzgekoppelten PV-Anlagen – sowohl von Bestands-, als auch von geplanten Neuanlagen – mit einer installierten Modulleistung von mindestens 5 kWp. Das Speichersystem muss dauerhaft mit der PV-Anlage verbunden sein und der Optimierung des Eigenverbrauchs dienen.
Das Verhältnis von nutzbarer Kapazität des Batteriespeichers (kWh) zu installierter Solarmodulleistung der PV-Anlage (kWp) muss mindestens 0,5 kWh je 1 kWp betragen. Dies gilt auch für die Erweiterung eines bestehenden Batteriespeichers.
Förderfähig sind ausschließlich die zweifelsfrei für den Batteriespeicher anfallenden Materialkosten sowie vergebene Fachunternehmerleistungen zur Realisierung dieser Maßnahme. Nicht förderfähig sind Aufwendungen, die allein der PV-Erzeugeranlage zuzuordnen sind (u.a. Solarmodule, Wechselrichter, Leistungsoptimierer, Unterkonstruktion, Verkabelung, Stromzähler).
Batteriespeicher-Förderung bei Neuerrichtung einer PV-Anlage
Gefördert wird die Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme eines stationären Batteriespeichersystems bei der Neuerrichtung einer netzgekoppelten PV-Anlage mit einer realisierten Modulleistung von mindestens 5 kWp.
Batteriespeicher-Förderung bei Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage
Gefördert wird die Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme eines stationären Batteriespeichersystems bei der Erweiterung einer netzgekoppelten PV-Bestandsanlage mit einer Modulleistung von mindestens 5 kWp um mindestens 25 Prozent der bereits vorhandenen Modulleistung.
Maßnahme Solar4): PV-Anlagen mit mindestens 5 kWp Modulleistung (ausschließlich für eingetragene, gemeinnützige Vereine)
Die Stadt Göttingen fördert die Neuerrichtung und Erweiterung von PV-Anlagen an Gebäuden oder auf Freiflächen mit einem Zuschuss von 150 € je Kilowatt-Peak (kWp) installierter Modulleistung.
Antragsberechtigt sind ausschließlich eingetragene, gemeinnützige Vereine.
Voraussetzung ist, dass die neu installierten Anlagen eine Modulleistung von mindestens 5 kWp besitzen.
Die Umsetzung dieser Maßnahme hat durch einen Fachbetrieb zu erfolgen.
FAQ zur Antragstellung
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Wie läuft die Beantragung und Auszahlung von Fördergeldern eigentlich ab?
Um Fördergelder zu erhalten, müssen Sie folgende Schritte nacheinander befolgen:
Schritt 1 „Förderantrag stellen“: Wenn Sie sich entschieden haben, dass Sie eine PV-Anlage oder einen Batteriespeicher installieren wollen und schon wissen, wie groß diese ungefähr sein wird, können Sie einen Förderantrag stellen. Wichtig ist, dass Sie noch nicht mit der Maßnahme begonnen haben. Maßnahmenbeginn ist der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages, der dem Vorhaben zuzurechnen ist, beispielsweise die Beauftragung eines Handwerksbetriebs oder die Bestellung einer PV-Anlage. Um einen Antrag zu stellen, füllen Sie einfach das Formular Förderantrag: „Energie erzeugen“ aus und schicken dieses per Post an die Stadt Göttingen. Das Formular finden Sie weiter oben unter „Anträge, Formular und Hinweise“.
Schritt 2 „Eingangsbestätigung erhalten“: Sobald Ihr Antrag die Stadt erreicht hat, bekommen Sie per Mail eine Eingangsbestätigung. Die Förderanträge werden in der Reihenfolge ihres entscheidungsreifen Posteingangs bearbeitet. Sollte Ihr Antrag unvollständig sein, werden Sie darauf hingewiesen. Sie können die fehlenden Unterlagen dann noch nachreichen.
Schritt 3 „Bewilligung erhalten“: Wenn Ihr Förderantrag geprüft wurde und Sie förderberechtigt sind, bekommen Sie von der Stadt einen Bewilligungsbescheid, dem Sie die maximal mögliche Förderhöhe entnehmen können. Diesem liegen einige Hinweise bei, die nochmal die rechtlichen Bedingungen der Förderung beschreiben. Außerdem bekommen Sie noch Formulare mitgeschickt, die Sie später nach abgeschlossener Installation und Inbetriebnahme der PV-Anlage bzw. des Batteriespeichers benötigen, um die Auszahlung der Förderung zu beantragen. Der Bescheid wird per Post an Sie übermittelt. Zusätzlich erhalten Sie eine Mail, in der nochmals alle benötigten Unterlagen für die Beantragung der späteren Auszahlung zusammengefasst sind. Sie können nun mit der Bestellung und Installation der PV-Anlage beginnen.
Schritt 4 „Anlage installieren und anmelden“: Der Batteriespeicher bzw. die PV-Anlage wird installiert . Die Installation durch einen Fachbetrieb wird für alle Maßnahmen empfohlen; ist jedoch zumindest für die Maßnahme Solar3) und Solar4) verpflichtend! Zusätzlich registrieren Sie die Anlage im Marktstammregister und lassen sie – sofern erforderlich – vom örtlichen Netzbetreiber abnehmen (gilt nicht für eine Balkon-PV-Anlage; diese muss nur im Marktstammregister registriert werden). Das Geld für Material, Handwerker etc. strecken Sie vor. Sie haben nach der Bewilligung bis zum 30.09. des Folgejahres Zeit um die Anlage fertig zu stellen und den Auszahlungsantrag einzureichen.
Schritt 5 „Fördergelder anfordern“: Wenn Ihre Anlage fertig ist – fertig heißt in diesem Fall, sie wurde vom Netzbetreiber abgenommen und im Marktstammdatenregister registriert – können Sie die zugesagten Fördergelder anfordern. Dazu füllen Sie das Formular Auszahlungsantrag: „Energie erzeugen“ vollständig aus, welches Sie mit der Bewilligung bekommen haben und schicken dieses zusammen mit den Rechnungen für die Anlage und den sonstigen Belegen per Post oder im PDF-Format per Mail an die Stadt. Bitte heben Sie das Inbetriebnahmeprotokoll des Netzbetreibers und den Nachweis über den Bezug von Ökostrom auf. Diese Unterlagen können zur Prüfung, ob die Förderbedingungen erfüllt sind, durch die Stadt Göttingen angefordert werden.
Schritt 6 „Abrechnung bearbeiten lassen“: Sobald Ihre Unterlagen zur Auszahlung bei der Stadt eingegangen sind, erhalten Sie hierüber eine Eingangsbestätigung per Mail. Es wird geprüft ob diese vollständig sind. Sollten weitere Nachweise für die Entscheidung erforderlich sein, informieren wir Sie. Die Prüfung kann aufgrund des hohen Antragsaufkommens einige Wochen in Anspruch nehmen. Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, bekommen Sie per Post eine Abrechnung, der Sie die Berechnung und die Höhe der auszuzahlenden Förderung entnehmen können. Die Auszahlung der Förderung erfolgt innerhalb der darauffolgenden sechs Wochen.
Schritt 7 „Geld bekommen und klimafreundlichen Strom produzieren“: Ihre Anlage sollte nun fleißig am Strom produzieren sein und die Förderung sollten Sie erhalten haben. Wenn Sie möchten, können Sie der Stadt noch Ihre Erfahrungen mit der Planung, der Installation und dem Betrieb mitteilen und ein paar Fotos Ihrer PV-Anlage übersenden, sodass diese für andere Bürger*innen als Inspiration veröffentlicht werden können.
Wer ist förderberechtigt?
Antragsberechtigt sind Mieter*innen Hauseigentümer*innen, Wohnungseigentümergemeinschaften, sowie deren Vertreter*innen. Die Gebäude, an bzw. auf denen die Solaranlagen errichtet werden, müssen sich im Göttinger Stadtgebiet befinden.
Antragsberechtigt sind zudem gemeinnützige, eingetragene Vereine, die ein eigenes Vereinsgebäude im Göttinger Stadtgebiet besitzen. Die Förderfähigkeit der Vereine wird im Einzelfall geprüft.
Unternehmen – gleich welcher Rechtsform – sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
Kann ich einen Förderantrag stellen, obwohl mein Gebäude sich nicht im Göttinger Stadtgebiet, sondern im Landkreis befindet?
Nein, da der KlimaFonds aus dem Haushalt der Stadt Göttingen finanziert wird und zur Erreichung der städtischen Klimaschutz-Ziele ins Leben gerufen wurde, können Bürger*innen im Landkreis leider keinen Förderantrag stellen.
Bei Fragen zu einer Förderung im Landkreis wenden Sie sich gerne an die Energieagentur Region Göttingen.
Welche Verpflichtungen gibt es?
Für die geförderten Maßnahmen gelten folgende Verpflichtungen:
- Bezug von Ökostrom: Antragstellende verpflichten sich Ökostrom zu beziehen. Um die lokalen Energiestrukturen zu stärken und lokale, nachhaltige Energieanbieter zu unterstützen, wird empfohlen den Ökostrom von möglichst regionalen Ökostromanbietern zu beziehen.
- Alle anzuwendenden Normen für fest installierte Stromerzeugungsgeräte müssen erfüllt werden.
- Alle Anlagen müssen im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert werden.
- Batteriespeicher nach Maßnahme Solar3) und PV-Anlagen nach Maßnahme Solar4) müssen im Marktstammdatenregister registriert und beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden.
- Eine Umsetzung der Maßnahme Solar3) Maßnahme Solar4) hat durch ein Fachunternehmen zu erfolgen.
Wie können Sie uns sonst unterstützen?
Um den Ausbau von Solaranlagen gemeinsam mit den Göttinger Bürger*innen zu gestalten, ist es wichtig, das Interesse für Maßnahmen zum Ausbau von Solaranlagen zu wecken und über Möglichkeiten der Eigenbeteiligung zu informieren. Dem Bereich der Öffentlichkeitsarbeit kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Personen, die im Rahmen der Förderung Maßnahmen zum Ausbau von Solaranlagen im Göttinger Stadtgebiet realisieren konnten, nehmen in diesem Zusammenhang eine motivierende Vorbildfunktion ein.
Um dieser Vorbildfunktion nachzukommen können die Antragstellenden gerne mit den Unterlagen zur Mittelanforderung folgende öffentlichkeitswirksamen Materialien einreichen:
- Zwei Fotos der realisierten Maßnahme.
- Ein kurzes Erfahrungs-Statement zum Nutzen der geschaffenen Maßnahme. Die Formulierung ist den Antragstellenden frei überlassen. Zur Inspiration und Länge kann sich an den Erfahrungsberichten unten auf dieser Webseite orientiert werden.
- Die Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung.
Die personenbezogenen Daten werden anonymisiert.
Was wird in welcher Höhe gefördert?
Die Förderung erfolgt als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Die Förderquote ist für die Maßnahmen Solar1) und Solar 2) auf 80 Prozent und für die Maßnahmen Solar3) und Solar4) auf 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (brutto) begrenzt.
Für die einzelnen geförderten Maßnahmen ergibt sich folgender Umfang:
Maßnahme Solar1): Balkon-PV-Anlage ohne Speicher: bis zu 150 € (zusätzlicher einkommensbezogener Bonus von bis zu 150 € möglich)
Maßnahme Solar2): Balkon-PV-Anlage mit Speicher: bis zu 250 € (zusätzlicher einkommensbezogener Bonus von bis zu 150 € möglich)
Maßnahme Solar3): Batteriespeichersystem für eine PV-Anlagen mit einer Modulleistung von mindestens 5 kWp: bis zu 100 € je volle kWh Speicherkapazität; bis zu einer Speicherkapazität in Höhe von 80 Prozent der PV-Anlagen-Modulleistung in kWp; maximal jedoch 1.200 € je Förderobjekt
Maßnahme Solar4): PV-Anlagen mit einer Modulleistung von mindestens 5 kWp : bis zu 150 € je 1 kWp installierter Modulleistung der gesamten Anlage
Für alle Maßnahmen im Fördermodul 2: Energie erzeugen ist die Fördersumme auf insgesamt maximal 3.000 € pro begrenzt.
Was umfasst die Förderung nicht?
Bei einer Realisierung der Maßnahme: Solar1) Balkon-PV-Anlage in Eigenleistung werden keine Personalkosten bezuschusst.
Eine Förderung ist ausgeschlossen:
- gemietete PV-Anlagen: Es werden nur Anlagen gefördert, die einen Investitionsaufwand für den*die Antragsteller*in darstellen,
- sofern die Maßnahme oder Anteile der Maßnahme gesetzlich vorgeschrieben sind,
- sofern die Maßnahme bereits durch Zuwendungen anderer öffentlicher Zuwendungsgeber*innen gefördert wird,
- bei Maßnahme Solar3) und Solar4): PV-Anlagen > 5 kWp: sofern die Realisierung der beantragten Maßnahme in Eigenleistung, ohne Hinzunahme eines Fachbetriebes erfolgt
Zu welchem Zeitpunkt (vor oder nach der Installation der Anlage) muss ich den Förderantrag stellen?
Der Förderantrag ist grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Damit ist gemeint, dass Sie den Förderantrag stellen müssen bevor Sie beispielsweise einen Vertrag mit einem Handwerksbetrieb abschließen oder eine Bestellung auslösen. Auch der Abschluss eines Vertrages mit einer aufschiebenden und auflösenden Bedingung gilt als Maßnahmenbeginn!
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist förderschädlich und führt zur Ablehnung des Förderantrages bzw. im Fall einer erfolgten Bewilligung aufgrund nicht vollständiger oder nicht wahrheitsgemäßer Angaben im Antragsverfahren zur Rücknahme des Bewilligungsbescheides und zur Ablehnung einer Auszahlung.
Das Einholen von Angeboten ist unschädlich.
Gibt es eine Frist zum Stellen eines Förderantrags?
Ja, Förderanträge können ab dem 01. Juni 2026 gestellt werden. Eine Beantragung ist nur möglich, sofern Haushaltsmittel für das entsprechende Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt wurden und der Fördertopf nicht ausgeschöpft ist.
Die Verteilung der Fördergelder erfolgt nach dem Windhund-Prinzip („first-comes-first-serves“). Hierbei ist das Datum des entscheidungsreifen Posteingangs bei der Fördermittelgeberin maßgebend.
Wie kann eine Förderung beantragt werden?
Um einen Förderantrag zu stellen, müssen Sie folgende Unterlagen postalisch bei der Stadt Göttingen einreichen:
- der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Förderantrag im Original
Je nach Antragsteller*in und Förderobjekt werden zudem noch folgende Unterlagen benötigt:
2. bei Maßnahme: Solar1) und Solar2) schriftliche Einverständniserklärung des*der Vermieter*in zur Installation einer Balkon-PV-Anlage
3. bei Leistungsbezieher*innen oder Besitzer*innen eines Sozialpasses: aktueller Nachweis über den Leistungsbezug mit ausgewiesenem Bewilligungszeitraum des jeweiligen Leistungsträgers
4. bei Anträgen von Vereinen: Vereinssatzung, Vertretungsberechtigung und der Nachweis der Gemeinnützigkeit (u.a. Feststellungs- und Freistellungsbescheid des Finanzamtes)
5. Eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung, sofern das Gebäude unter Denkmalschutzbestimmungen als Denkmal einzustufen ist.
6. Eine Genehmigung nach § 173 BauGB (Erhaltungssatzung), sollte das Gebäude im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung liegen.
Alle notwendigen Formulare und Zusatzinformationen zur Antragstellung finden Sie weiter unten unter Hinweise und Formulare.
Wie finde ich heraus, ob mein Gebäude unter Denkmalschutz steht und was muss ich tun, wenn es unter Denkmalschutz steht?
Ob Ihr Gebäude unter Denkmalschutz steht, erfahren Sie beispielsweise über das Solardachkataster Südniedersachsen. Einfach Ihre Adresse eingeben und den Filter „Denkmalschutz“ ankreuzen.
Sollte Ihr Gebäude unter Denkmalschutz stehen, benötigen Sie für bestimmte Sanierungsmaßnahmen eine Denkmalschutzgenehmigung. Diese bekommen Sie bei den Kolleg*innen von der Denkmalschutzbehörde der Stadt Göttingen.
Wie finde ich heraus, ob mein Gebäude unter die Erhaltungssatzung fällt und was muss ich tun, wenn es unter unter die Erhaltungssatzung fällt?
Grundsätzlich kommen nur Gebäude im Göttinger Ostviertel für die Erhaltungssatzung in Frage. Ob Ihre Gebäude unter die Erhaltungssatzung fällt, erfahren Sie bei der Denkmalschutzbehörde der Stadt Göttingen.
Sollte Ihr Gebäude unter die Erhaltungssatzung fallen müssen Sie den Antrag § 173 BauGB auf Genehmigung stellen. Das Antragsformular finden Sie hier oder unter Anträge, Formulare und Hinweise weiter oben auf der Seite.
Muss ich den Antrag und später die Auszahlungsunterlagen per Mail oder postalisch einreichen?
Der Förderantrag ist postalisch einzureichen. Die übrigen Unterlagen und der Auszahlungsantrag können im PDF-Format per Mail übermittelt werden an: KlimaFonds@goettingen.de
Wo schicke ich meine Unterlagen zum Förderantrag hin?
Anträge auf Förderung und Auszahlung sind schriftlich bei der Stadt Göttingen, Referat für Nachhaltige Stadtentwicklung, Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen einzureichen.
Der Fördertopf ist ausgeschöpft, kann ich trotzdem einen Antrag stellen?
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel werden nach dem Windhund-Prinzip vergeben. Dem entsprechend werden die Förderanträge in der Reihenfolge ihres vollständigen und bescheidungsreifen Posteingangs bei der Fördermittelgeberin bearbeitet.
Es besteht demnach kein dem Grunde und der Höhe nach bestimmter Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung. Sofern der Fördertopf ausgeschöpft ist, kann keine Bewilligung eingehender Förderanträge mehr erfolgen.
Meine PV-Anlage wird doch größer als geplant, ich habe im Förderantrag also eine zu niedrige Leistung in kWp angegeben. Kann ich die Leistung im Nachhinein nach oben korrigieren und so mehr Geld bekommen?
Zunächst freuen wir uns, dass Sie eine PV-Anlage mit mehr Leistung installieren wollen. Da die Nachfrage jedoch sehr hoch ist und wir alle Anträge chronologisch abarbeiten, können wir im Nachhinein nicht mehr Geld bewilligen. Sie erhalten dann die maximal bewilligte Fördersumme aus Ihrem Bewilligungsbescheid.
Bis wann muss ich mein Vorhaben abschließen und die Auszahlung beantragen?
Der Auszahlungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen müssen bis spätestens zum 30.September des Folgejahres (= Jahr, das auf das Jahr der Förderzusage folgt) eingegangen sein. Hierbei ist das Datum des Posteingangs bei der Fördermittelgeberin maßgebend. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Bis dahin nicht geltend gemachte Ansprüche erlöschen.
In begründeten Ausnahmefällen kann die Frist zur Mittelanforderung auf Antrag verlängert werden. Die Ausnahmen werden im Einzelfall geprüft.
Wann werden die Fördermittel für die PV-Anlage ausgezahlt?
Die Förderung wird auf Antrag nach Abschluss der zu fördernden Maßnahme ausgezahlt.
Grundsätzlich wird die Förderung per Überweisung unbar auf ein inländisches Konto des*der Zuwendungsempfänger*in ausgezahlt.
In Ausnahmefällen sind auch Teilzahlungen vor Abschluss möglich. Diese sind durch ein formloses Schreiben zu beantragen und durch (Teil-)Verwendungsnachweise zu belegen. Für diese gelten die gleichen Anforderungen wie für Verwendungsnachweise, die zum Abschluss der Maßnahme gestellt werden.
Was muss ich machen, um die Förderung nach der Installation meiner Anlage zu erhalten?
Um die Förderung nach Abschluss der Maßnahme zu erhalten, müssen Sie folgende Unterlagen bei der Stadt einreichen:
- vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Auszahlungsantrag
- eine Kopie der Rechnung der zweckgebundenen Anschaffung. Bei Handwerkerrechnungen ist darauf zu achten, dass der Zeitpunkt / die Dauer der Leistung ausgewiesen sind.
- Kontoauszüge, aus denen Betrag und Datum der Bezahlung der zweckentsprechenden Rechnung hervorgeht.
- Bestätigung über die Registrierung der PV-Anlage im Marktstammdatenregister.
- bei Maßnahme Solar3) und Solar4) zusätzlich: Nachweis über die Anmeldung der Anlage beim örtlichen Netzbetreiber sowie Erklärung des installierenden Fachunternehmens über die ordnungsgemäße Inbetriebnahme
- Nachweis über den Bezug von Ökostrom.
- Freiwillige Nachweise:
- Zwei Fotos
- Erfahrungs-Statement
- die Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung für die oben beschriebene Öffentlichkeitsarbeit
Eigenbelege werden nicht akzeptiert.
Wo finde ich die richtigen Formulare, die ich einreichen muss, um die Fördergelder anzufordern?
Sie sollten das Formular „Auszahlungsantrag: Energie erzeugen“ mit Ihrem Bewilligungsbescheid bekommen haben.
Alternativ finden Sie die Formulare zur Auszahlung auch zum Download am Anfang dieser Seite unter „Anträge, Formulare und Hinweise“.
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für das Fördermodul?
Für das Fördermodul 2: „Energie erzeugen“ gilt die aktuelle Förderrichtlinie 2026 (Stand 25.03.2026) des KlimaFonds Göttingen. Darin sind alle Förderbedingungen und weitere Informationen zur Förderung zusammengefasst.
Die Richtlinie sowie die dazugehörigen rechtlichen Hinweise finden Sie am Anfang dieser Seite unter „Anträge, Formulare und Hinweise“.
Ich erhalte bereits Fördergelder vom Land oder Bund, kann ich trotzdem einen Förderantrag bei der Stadt Göttingen stellen?
Nein. Das Fördermodul 2: „Energie erzeugen“ ist nicht mit anderen Förderprogrammen kombinierbar. Maßnahmen, die bereits durch Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber*innen gefördert werden, werden von uns nicht gefördert.
Ich möchte gerne noch andere Fördermodule des städtischen KlimaFonds in Anspruch nehmen (z.B. die Förderung für energetisches Sanieren). Darf ich das?
Ja, alle Fördermodule können untereinander kombiniert in Anspruch genommen werden. Antragsteller*innen können somit mehrere Förderanträge im Rahmen des KlimaFonds der Stadt Göttingen stellen.
Die Förderung erfolgt objektbezogen. Das Förderobjekt ist je nach Fördermodul die angemietete Wohnung, die Liegenschaft mit der darauf befindlichen Bebauung oder der Haushalt.
Für jedes Förderobjekt können modulübergreifend bis zu maximal 20.000 € als Gesamtfördersumme im Rahmen des KlimaFonds in Anspruch genommen werden.
Die modulübergreifende Gesamtfördersumme wird für einen Zeitraum von fünf Jahren festgesetzt und kann nicht überschritten werden. Die Zeitliche Begrenzung beginnt mit dem Jahr, in dem erstmals ein Förderantrag gestellt wird, und endet mit Ablauf des vierten Folgejahres.
Ich habe mir die FAQs durchgelesen, habe aber immer noch Rückfragen zur Förderung. An wen kann ich mich wenden?
Sollten Sie noch Rückfragen zur Förderung haben, steht Ihnen die Stadt natürlich gerne zur Verfügung.
Sie können das Referat für Nachhaltige Stadtentwicklung der Stadt Göttingen telefonisch unter 0551/400-3939 oder per Mail unter klimafonds@goettingen.de erreichen.
FAQ zur Umsetzung
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Wo kann ich mich beraten lassen?
Beratungsmöglichkeiten gibt es hier.
Sind PV-Anlagen sicher oder erhöhe ich damit z. B. die Brandgefahr an meinem Gebäude?
Defekte PV-Anlagen können, wie alle elektrischen Anlagen, einen Brand auslösen. Das Fraunhofer-Institut, bewertet dieses Risiko jedoch nicht höher als bei anderen technischen Anlagen:
„Die Einhaltung der bestehenden Regeln durch qualifizierte Fachkräfte ist der beste Brandschutz. 0,006 Prozent der Photovoltaikanlagen verursachten bisher einen Brand mit größerem Schaden. […] Photovoltaikanlagen stellen im Vergleich mit anderen technischen Anlagen kein besonders erhöhtes Brandrisiko dar. Auch für die elektrische Sicherheit gibt es ausreichend vorhandene Regeln – wichtig ist, dass sie auch eingehalten werden. Brände entstanden oft dann, wenn unerfahrene Installationstrupps im Akkord Anlagen installieren. Werden die Solarstecker mit der Kombizange statt mit Spezialwerkzeug angebracht oder nicht kompatible Stecker verwendet, dann ist die Schwachstelle vorprogrammiert. Hier dürfen Anlagenbetreiber nicht an der falschen Stelle sparen.“ (Quelle: Fraunhofer-Institut, „Aktuelle Fakten zur PV“)
Wer auf der sicheren Seite sein will, der sollte seine PV-Anlage von einer Fachkraft installieren lassen oder im Falle der Balkon-PV-Module einen Wielandstecker installieren lassen.
Benötige ich für PV-Anlagen einen neuen Zähler vom örtlichen Netzbetreiber EAM-Netz?
Hier ist die EAM Netz gefragt – hier gibt es die Antwort.
Ist ein Zählertausch für ein Balkon-PV-Anlage notwendig?
Hier ist die EAM Netz gefragt – hier gibt es die Antwort.
Wie melden ich ein Balkon-PV-Anlage bei der EAM Netz an?
Hier ist die EAM Netz gefragt – hier gibt es die Antwort.
Ich habe Fragen rund um den Anschluss meiner PV-Anlage, an wen kann ich mich wenden?
Hier ist die EAM Netz gefragt – hier gibt es die Antwort.
Benötige ich eine Baugenehmigung für meine PV-Anlage?
Nein, in der Regel wird für den Bau einer PV-Anlage keine Baugenehmigung benötigt.
Mein Gebäude steht unter Denkmalschutz, kann ich trotzdem eine PV-Anlage anbauen?
Bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, erteilt die Denkmalschutzbehörde nur in Ausnahmefällen Genehmigungen.
Mit einer wie hohen jährlichen Stromerzeugung kann ich rechnen?
In Göttingen kann pro installierte Leistung von 1 Kilowatt-Peak (kWp) mit einer jährlichen Stromerzeugung von etwa 850 Kilowattstunden (kWh) gerechnet werden.
Lohnt sich die Anschaffung einer PV-Anlage eigentlich bzgl. ihrer Energiebilanz?
Die kurze Antwort lautet: Ja!
Die lange Antwort lautet: Die energetische Amortisationszeit beträgt in Deutschland je nach Anlage 1 (Balkon-PV-Anlage) bzw. 6 bis 21 Jahre (PV-Anlage > 5 kWp). D.h. nach dieser Zeitspanne ist die investierte Primärenergie zur Herstellung der Anlage, durch den Betrieb der Anlage wieder eingeholt.
(Quelle: Fraunhofer-Institut, „Aktuelle Fakten zur PV“)
Neben der Anschaffung der Solaranlage habe ich noch weitere energieeffiziente Sanierungen durchgeführt. Gibt es eine Auszeichnung dafür?
Ja, die Stadt Göttingen möchte vorbildliches Engagement würdigen und zeichnet Gebäudeeigentümer*innen mit der Grünen Hausnummer aus, deren Alt- oder Neubauten festgelegte Energiestandards erfüllen. Darüber hinaus werden seit 2021 Jahr auch Kriterien des flächensparenden Wohnens berücksichtigt, da auch die Wohnfläche ein entscheidender Faktor für den Energieverbrauch von Haushalten ist.
Neue Solaranlagen gehen ans Netz!
Nachdem die ersten, vom Fördermodul Solar mitfinanzierten, Solaranlagen installiert wurden, werden hier Erfahrungsberichte dargestellt. Aufgrund der großen Anfrage der Förderung, ist eine Darstellung aller eingereichten Erfahrungsberichte nicht möglich. Auf den folgenden Plakaten gibt es Informationen, um was für Photovoltaik-Anlagen es sich handelt und was Göttinger*innen dazu bewegt hat, sich für selbsterzeugten, klimafreundlichen Strom zu entscheiden:
Innenstadt
Lage der Anlage: Dachanlage auf einem denkmalgeschütztem Gebäude
installierte Leistung: 9,9 kWp
erhaltene Fördersumme: 2.673,00 € (inkl. Innovationsbonus für WEG-Zusammenschluss)
Statement Eigentümer*in:
Seit Jahren haben wir mit dem Gedanken gespielt, eine kombinierte Solaranlage (Photovoltaik/Solarthermie) zu installieren, allerdings hat uns immer der hohe Aufwand und die damit verbundenen Kosten, insbesondere für die Gerüst- und Dacharbeiten, davon abgehalten. Mit der Fördermöglichkeit für Photovoltaik-Anlagen, der unkomplizierten Antragstellung und der schnellen Bewilligung haben wir den Mut gefasst, das Projekt anzugehen.
Elliehausen
Lage der Anlage: Dachbelegung (Ost- und Westseite)
installierte Leistung: 9,62 kWp
erhaltene Fördersumme: 2.597.40 € (inkl. Innovationsbonus für Volldachbelegung)
Statement Eigentümer*in:
Die Photovoltaikanlage erzeugt seit dem 01. April 2022 über die Hälfte mehr Strom, als wir verbrauchen. Das liegt vor allem daran, dass wir auf der Ostund auf der Westseite unseres Daches, die gesamte verfügbare Fläche mit Modulen belegt haben. So erzeugt die Photovoltaikanlage von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang durchgängig genug Strom, um den eigenen Verbrauchzu decken, den Batteriespeicher zu füllen und den Überschuss ins Netz einzuspeisen. Nur einen geringen Teil unseres Bedarfs musste im April aus dem Netz bezogen werden.
Geismar
Lage der Anlage: Dachbelegung (SüdWest- und NordOstseite)
installierte Leistung: 8,63 kWp
erhaltene Fördersumme: 2.328,75 Euro
Statement Eigentümer*in:
Die Besonderheit ist die Verwendung von Einzelmoduloptimierern, die eine 1-Strang-Installation ermöglichen – trotz drei Teilfächen, die andernfalls eine 3-Strang-Installation benötigen würde. Jedes Modul kann einzeln überwacht werden und wird bei Beschattung abgeschaltet, statt den gesamten Strang in der Leistung herabzusetzen. Damit war es möglich, dass wir zwei Dachhälften mit Solarzellen belegen konnten. Richtung Süden sogar auf zwei unterschiedlichen Dachneigungen (Normaldach und Gaubendach). Der technische Mehraufwand durch die Installation eines Optimierers an jedem Einzelmodul ist relativ überschaubar. Dafür kann aber die Solarausbeute des Dachs massiv erhöht werden.
installierte Leistung: 600 Watt
erhaltene Fördersumme: 360 Euro
Statement Eigentümer*in:
Für uns kam die kleine Lösung in Form von zwei Balkonsolarmodulen in Betracht, da die geeignete Dachfläche bereits mit Solarthermie belegt ist. Wir haben beide PV-Module Ende Februar auf unserer Garage installiert und freuen uns seitdem doppelt, wenn die Sonne scheint. Wir hoffen, zukünftig ca. 15-20 Prozent unseres Stromverbrauchs selbst zu erzeugen und rechnen dank der Förderung mit einer Amortisierung in spätestens 4 Jahren.
installierte Leistung: 11,5 kWp
erhaltene Fördersumme: 1.663,00 Euro
Statement Eigentümer*in:
Die Erfahrungen aus unser bereits bestehenden Anlage waren überzeugend, wir wurden nicht nur Großteils autonom in Sachen Strom, sondern konnten auch bereits viele Tausend kWh ins öffentliche Netz einspeisen. Wir vergrößerten mit Unterstützung der städtischen Solarförderung Anfang 2022 die bestehende PV-Anlage auf nun 18 kWp und lassen zukünftig von dem selbst produzierten Strom eine Wärmepumpe auch Heizwärme und Warmwasser erzeugen. Wenn alles gut geht, steht zukünftig auch noch Energie für ein eMobil zur Verfügung.
Grone
Lage der Anlage: Balkonsolarmodul auf Ost- und Westseite
installierte Leistung: 600 Watt
erhaltene Fördersumme: 360 Euro
Statement Eigentümer*in:
Für uns war klar, dass wir eine PV-Anlage installieren wollten. Durch die Größe unseres Reihenhauses (5m breit) kam erst einmal nur die Installation
eines Balkonkraftwerks in Betracht. Aber durch die Ost-Westausrichtung wollten wir schon die Sonne ganztags ausnutzen. Deshalb 2 Module auf Ost- und 2 Module auf das Westdach. Leider sind die Vorschriften des Netzbetreibers sehr einengend. Da müsste noch etwas getan werden. Im Sommer haben wir einen Ertrag bis zu 6 KWh pro Tag, das ist schon eine ordentliche Ersparnis. Ich würde jedem empfehlen eine Anlage zu installieren. Auf Ratschläge, das rechnet sich nicht, sollte man nicht hören. Es lohnt sich immer!
Hetjershausen
Lage der Anlage: Dachbelegung (Südost-, Nordost- und Südwest)
installierte Leistung: 20,25 kWp
erhaltene Fördersumme: 3.645,00 Euro
Statement Eigentümer*in:
Die Entscheidung für eine Photovoltaikanlage hatten wir eigentlich schon vor einiger Zeit getroffen. Die Entwicklungen der letzten Monate und die erwarteten Preissteigerungen auf dem Energiemarkt haben dann doch die schnelle Umsetzung gebracht. Bereits kurz nach Inbetriebnahme hat sich das Bewusstsein für den täglichen Energieverbrauch noch weiter verändert. Man achtet mehr darauf, keine unnötigen Verbraucher („Stromfresser“) laufen zu lassen. Wir sehen die Umsetzung der PV-Anlage als ersten wichtigen Schritt. Darauf können wir bei weiteren energetischen Maßnahmen in unserem Lebensumfeld aufbauen und uns Vollständigen vom Verbrauch fossiler Brennstoffe lösen. Wir sind auch ein wenig stolz darauf, dass wir überschüssigen, „sauberen“ Strom aus Eigenproduktion und sparsamen Verhalten an die Community weitergeben können.
Südstadt
Lage der Anlage: Dachbelegung (Süd- und Westseite)
installierte Leistung: 12 21 kWp
erhaltene Fördersumme: 2.197,80 Euro
Statement Eigentümer*in:
Wir, meine Frau (72) und ich (76), haben uns trotz unseres fortgeschrittenen Alters mit dem Bau unserer PV-Anlage dafür entschieden, einen langfristig nachhaltigen Beitrag zur Energiewende zu leisten, damit auch für unsere Kinder und Enkelkinder die Welt lebenswert bleibt. Der Stadt Göttingen danken wir dafür, dass sie mit ihrem Förderprogramm einen nennenswerten Anteil an der Finanzierung unserer PV-Anlage geleistet hat. Wir wünschen uns sehr, dass unser kleiner Beitrag und der von vielen Millionen Menschen weltweit ausreichen wird, die gesteckten Klimaziele noch zu erreichen.
Weende
Lage der Anlage: Dachbelegung (Süd- und Nordseite)
installierte Leistung: 9,98 kWp
erhaltene Fördersumme: 1.778,- Euro
Statement Eigentümer*in:
Wir haben uns für eine eigene PV-Anlage entschieden, weil...
... wir als Lehrer*innen ein Vorbild für unsere Schüler*innen sein und einen eigenen Beitrag zur Energiewende leisten wollen.
... wir den Wert unserer Immobilie nachhaltig steigern und unser Geld sinnvoll anlegen wollen.
Unsere größte Sorge bei der Anschaffung der PV-Anlage war...
... ob sich die Kosten für die Anlage nach gegenwärtigen Maßstäben amortisieren.
Weststadt
Lage der Anlage: Dachbelegung (Osten, Süden, Westen)
installierte Leistung: 9,62 kWp
erhaltene Fördersumme: 1.731,60 Euro
Statement Eigentümer*in:
Unsere Motivation die Anlage zu beschaffen, war eine Familienentscheidung. Wir möchten auf der einen Seite einen Beitrag leisten, weniger fossile oder nukleare Anlagen zur Energieerzeugung zu benötigen. Auf der anderen Seite ist uns, besonders in diesen Zeiten auch daran gelegen, eine gewisse Unabhängigkeit zu erreichen. Diese Anlage wird unserem 5-Personenhaushalt voraussichtlich eine 60-prozentige Autarkie ermöglichen. Für meine Frau und mich ist dies außerdem ein sinnvoller Beitrag zu unserer Altersvorsorge, da wir das Haus inkl. der PV-Anlage in Kürze von meinem Vater übernehmen und so eine deutliche Entlastung in unserem Rentenalter erfahren werden.
Lage der Anlage: Dachbelegung (Süd-West)
installierte Leistung: 7,51 kWp
erhaltene Fördersumme: 1.282,5 Euro
Statement Eigentümer*in:
Nachdem wir uns im letzten Jahr ein E-Auto und eine Wallbox zugelegt haben, war der nächste logische Schritt bei zu erwartenden steigenden Strompreisen, sich über Möglichkeiten der Eigenversorgung Gedanken zu machen. Wir haben uns bewusst für ein regionales Angebot entschieden, da uns der persönliche Kontakt und eine sehr gute Beratung vor Ort besonders wichtig waren. Der Ausbau erneuerbarer Energien durch Privathaushalte sollte von Bund und Land stärker gefördert werden. Die Förderung von PV-Anlagen durch die Stadt Göttingen ist daher der richtige Weg und sollte auf alle Fälle auch in den Folgejahren ermöglicht werden.


