Seiteninhalt
Förderung Energieeffiziente Haushaltsgeräte
Aktuelles (Stand 29. Mai 2026):
Das städtische Förderprogramm „KlimaFonds Göttingen – Förderprogramm für klimafreundliche Investitionen und Aktionen“ startet am Montag, 1. Juni 2026, in die nächste Förderperiode. Ab diesem Zeitpunkt können Förderanträge in den Modulen 1 bis 6 eingereicht werden.
In privaten Haushalten wird etwa ein Viertel des nationalen Stroms verbraucht. Auch Wärme und Wasser können durch intelligentes Verhalten gespart werden.
Manchmal reicht schon der Austausch eines Haushaltsgerätes, um einen kleinen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Mit dem Ersetzen eines ineffizienten Altgerätes durch ein effizientes Neugerät kann nicht nur Energie, sondern auch bares Geld eingespart werden.
Ziel dieses Fördermoduls ist es, die Teilhabe einkommensschwacher Haushalte an der Energiewende zu stärken. Hierfür werden nach der kostenlosen Haushalts-Energieberatung vor Ort durch die Energieagentur Region Göttingen e.V. (Stromsparcheck) Zuschüsse für Maßnahmen zur Energieeinsparung gegeben.
Die finanzielle Belastung für Haushalte mit einem geringen Einkommen und das Risiko für Energiearmut werden hierdurch gemindert und ein Beitrag zur Klimagerechtigkeit geleistet.
Über zwei verschiedene Maßnahmen soll möglichst vielen Bürger*innen die Möglichkeit gegeben werden finanzielle Unterstützung zu erfahren. Was wie hoch gefördert wird erfahren Bürger*innen hier.
Maßnahme: Haushaltsgroßgeräte
Es wird der Austausch folgender Haushaltsgeräten bezuschusst:
- Kühl- und Gefriergerät sowie Kühl-Gefrier-Kombination*
- Waschmaschine*
- Herd oder Induktionsplatte**
Bei Haushalten, die aus mehr als 4 Personen bestehen wird außerdem der Austausch folgender Geräte gefördert:
- Geschirrspüler*
- Wäschetrockner***
Die zu ersetzenden Altgeräte dürfen nicht jünger als 10 Jahre sein und müssen fachgerecht entsorgt werden.
Die Höhe der Förderung richtet sich danach, wieviel Energie beim Austausch der Geräte eingespart wird. Die mögliche Einsparhöhe wird im Rahmen des Stromspar-Checks ermittelt. Der Stromspar-Check wird nach Anmeldung kostenlos vor Ort durch die Energieagentur der Region Göttingen durchgeführt.
Eine Förderung ist ab einem jährlichen Mindest-Einsparpotential von 200 Kilowattstunden (kWh) durch den Austausch des vorhandenen Altgerätes möglich.
Es ist eine Förderung in Höhe von 250 € bis 350 € je Gerät möglich.
*Das Gerät muss eine Energie-effizienzklasse B oder besser (neue Klassifizierung) aufweisen.
**Das Gerät muss eine Energieeffizienzklasse A oder besser aufweisen. Ausgenommen hiervon sind Kochfelder.
***Das Gerät muss ein Wärmepumpentrockner mit einer Energieeffizienzklasse D oder besser (neue Klassifizierung) sein.
Boni
Es kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzung ein Bonus in Anspruch genommen werden.
Ein Bonus wird nur auf Antrag berücksichtigt. Der Antrag auf den Bonus ist im Förderantrag zu stellen.
Die Boni betreffen ausschließlich die Förderhöhe für die konkrete Einzelmaßnahme. Die Boni lassen sich daher nicht alleinstehend beantragen. Sie werden daher ausschließlich in Kombination mit der Maßnahmen I: Haushaltsgroßgeräte gewährt.
Die Boni lassen sich nicht kumulieren. Es kann nur ein Bonus in Anspruch genommen werden.
Antragsteller*innen können einen Bonus beantragen, wenn:
Bonus1) Gebrauchtbonus
- das Energieeffiziente Gerät gebraucht gekauft wurde.
Bonus2) Ökostrombonus
- der Haushalt des*der Antragsteller*in nachweislich Ökostrom bezogen wird. Um die lokalen Energiestrukturen zu stärken, wird empfohlen den Ökostrom von lokalen Energieerzeugern zu beziehen.
FAQ zur Antragstellung
.
Wie läuft die Beantragung und Auszahlung von Fördergeldern eigentlich ab?
Um Fördergelder zu erhalten, müssen Sie folgende 7 Schritte nacheinander befolgen:
Schritt 1: „Einen Stromspar-Check durchführen lassen“: Bevor Sie einen Förderantrag stellen, müssen Sie einen Stromspar-Check in Ihrem Haushalt durchführen lassen. Bei dem Stromspar-Check wird sich Ihre Wohnung/Ihr Haus angeguckt und es wird aufgezeigt, wo Sie Energie einsparen können. Melden Sie sich einfach hier bei der Energieagentur Region Göttingen für einen Stromspar-Check an. Berater*innen kommen dann bei einem Beratungstermin zu Ihnen nachhause. Im Nachgang erhalten Sie dann individuelle Tipps zum Energiesparen und bei Bedarf Soforthilfen i.H.v. bis zu 70 €. Zusätzlich erhalten Sie eine Empfehlung, ob es sich energetisch lohnt Haushaltsgeräte bei Ihnen auszutauschen und wieviel Energie dabei eingespart werden kann. Diese Empfehlung erhalten Sie in Form eines Energiesparplans. Dieser ist wichtig, um im nächsten Schritt die Förderung zu beantragen.
Achtung! Es handelt sich bei dieser Beratung nicht um eine Energieberatung. Der Stromspar-Check ist unterschwelliger und richtet sich nicht an Eigentümer*innen, die Ihr Gebäude sanieren oder eine PV-Anlage installieren lassen wollen.
Schritt 2: „Förderantrag stellen“: Nachdem Sie den Energiesparplan von der Energieagentur erhalten haben und sich hieraus eine Empfehlung für den Austausch eines Haushaltgerätes ergibt, können Sie einen Förderantrag stellen. Dazu ist einfach das Formular „Förderantrag“ ausfüllen. Das Formular finden Sie oben auf dieser Webseite unter „Anträge, Formulare und Hinweise“. Das ausgefüllte Formular senden Sie gemeinsam mit einer Kopie des Energiesparplans postalisch an folgende Adresse: Stadt Göttingen, Referat für Nachhaltige Stadtentwicklung, Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen
Schritt 3: „Eingangsbestätigung erhalten“: Sobald Ihr Antrag die Stadt erreicht hat, bekommen Sie per Mail eine Eingangsbestätigung. Die Förderanträge werden in der Reihenfolge ihres entscheidungsreifen Posteingangs bearbeitet. Sie müssen dann erstmal weiter nichts tun. Sollte Ihr Antrag unvollständig sein, werden Sie darauf hingewiesen. Sie können die fehlenden Unterlagen dann noch nachreichen.
Schritt 4: „Bewilligungsbescheid erhalten“: Wenn Ihr Förderantrag geprüft wurde und Sie förderberechtigt sind, bekommen Sie von der Stadt einen Bewilligungsbescheid. Der Bewilligungsbescheid sagt Ihnen zu, dass Sie die beantragten Fördergelder bekommen können. Dem Bewilligungsbescheid liegen einige Hinweise bei, die nochmal die rechtlichen Bedingungen der Förderung beschreiben. Außerdem bekommen Sie noch Formulare mitgeschickt, die Sie später nach erfolgtem Austausch des Haushaltsgerätes benötigen, um die Auszahlung der Förderung zu beantragen. Der Bescheid wird per Post an Sie übermittelt. Zusätzlich erhalten Sie eine Mail, in der nochmals alle benötigten Unterlagen für die Beantragung der späteren Auszahlung zusammengefasst sind.
Schritt 5: „Haushaltsgerät kaufen“: Nachdem Sie die Förderzusage von der Stadt erhalten haben, können Sie das neue energieeffiziente Haushaltsgerät kaufen. Das Geld für das Gerät strecken Sie kurzzeitig vor. Wichtig ist, dass Sie beim Kauf darauf achten, dass es sich um ein Gerät handelt welches die geforderte Energieeffizienzklasse ausweist. Welche Klasse das Gerät hat, erfahren Sie meistens über den bunten Sticker auf dem Gerät, im Datenblatt des Gerätes oder von den Berater*innen der Händler vor Ort. Die Rechnung des Gerätes heben Sie bitte auf. Sie brauchen die Rechnung, um später die Fördergelder anzufordern.
Schritt 6: „Altgerät entsorgen“: Um Platz für Ihr neues Gerät zu schaffen, müssen Sie Ihr altes Gerät erst einmal fachgerecht entsorgen. Wie das geht erfahren Sie auf der Seite der Göttinger Entsorgungsbetrieben: Elektrische Altgeräte
Schritt 7: „Fördergeld erhalten“: Nachdem Sie das Altgerät fachgerecht entsorgt haben, können Sie die Fördergelder gegenüber der Stadt Göttingen anfordern. Dazu füllen Sie das Formular Auszahlungsantrag: „Energie sparen“ vollständig aus, welches Sie mit der Mail über die Information zur Bewilligung erhalten haben. Dem Auszahlungsantrag legen Sie folgende Unterlagen bei:
- die datierte Rechnung des Gerätes
- den Beleg (Kontoauszug), dass Sie die Rechnung bezahlt haben
- den Entsorgungsnachweis für das Altgerät
- das Energieeffizienzlabel des Gerätes: Ein Produktdatenblatt oder Sticker des Gerätes, welches die Energieeffizienzklasse des Gerätes nachweist.
Das ausgefüllte Formular senden Sie gemeinsam mit den genannten Unterlagen entweder als PDF per Mail oder postalisch an folgende Adresse: Stadt Göttingen, Referat für Nachhaltige Stadtentwicklung, Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen
Schritt 8: „Abrechnung bearbeiten lassen“: Sobald Ihre Unterlagen zur Auszahlung bei der Stadt eingegangen sind, erhalten Sie hierüber eine Eingangsbestätigung per Mail. Es wird geprüft, ob diese vollständig sind. Sollten weitere Nachweise für die Entscheidung erforderlich sein, informieren wir Sie. Die Prüfung kann aufgrund des hohen Antragsaufkommens einige Wochen in Anspruch nehmen. Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, bekommen Sie per Post eine Abrechnung, der Sie die Berechnung und die Höhe der auszuzahlenden Förderung entnehmen können. Die Auszahlung der Förderung erfolgt innerhalb der darauffolgenden vier Wochen.
Schritt 9: „Geld erhalten und Energie sparen“: Das neue Haushaltsgeräte verrichtet in Ihrem Haushalt mittlerweile seine Dienste und die Förderung sollten Sie erhalten haben. Wenn Sie möchten, können Sie der Stadt noch Ihre Erfahrung und ein paar Fotos zum Austausch des Haushaltsgerätes zur Verfügung stellen, sodass diese für andere Bürger*innen anonym als Inspiration veröffentlicht werden können.
[RW1]Link funktioniert nicht
Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind folgende, mit Erstwohnsitz im Stadtgebiet Göttingen gemeldeten Personen:
- Leistungsbezieher*innen folgender Leistungen:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
- Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
- Wohngeld (Wohngeldgesetz)
- Kinderzuschlag (§ 6a BKGG)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§§ 2 oder 3 AsylbLG)
- Besitzer*innen eines Sozialpasses
- Bürger*innen deren Bedürftigkeit von sozialen Einrichtungen nachgewiesen wurde / deren Bedürftigkeit durch eine vom Stromspar-Check gestellte Selbstauskunft nachgewiesen wurde
- immatrikulierte Studierende mit eigenem Haushalt, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten
- Auszubildende mit eigenem Haushalt, die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten
Unternehmen – gleich welcher Rechtsform – sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
Welche Verpflichtungen gibt es?
Für die beschriebenen Maßnahmen gelten folgenden Förderbedingungen:
- Das Haushaltsgerät muss für den Eigenbedarf bestimmt, im Objekt verortet und Eigentum des Haushaltsmitgliedes sein.
- Vor Antragstellung muss ein offizieller „Stromspar-Check“ durch den Energieagentur Region Göttingen e.V. durchgeführt werden.
- Antragsteller*innen müssen die unter dem Punkt „Wer ist förderberechtigt?“ genannten Leistungen nachweislich beziehen.
- Das zu ersetzende Altgerät muss nachweislich fachgerecht entsorgt werden.
- Der*die Antragsteller*in verpflichtet sich das Neugerät mind. 5 Jahre in Eigennutzung zu verwenden, sofern es nicht vorher defekt wird.
Ich muss vor Antragstellung einen Stromspar-Check durchführen lassen. Wie komme ich an einen Stromspar-Check ran?
Melden Sie sich einfach hier bei der Energieagentur Region Göttingen für einen Stromspar-Check an. Berater*innen kommen dann bei einem Beratungstermin zu Ihnen nachhause. Sie erhalten dann individuelle Tipps zum Energiesparen und bei Bedarf Soforthilfen i.H.v. bis zu 70€.
Zusätzlich erhalten Sie im Nachgang eine Empfehlung, ob es sich bei Ihnen energetisch lohnt Haushaltsgeräte auszutauschen und wieviel Energie dabei eingespart werden kann. Diese Empfehlung erhalten Sie in Form eines Energiesparplans. Dieser ist wichtig, um im nächsten Schritt die Förderung zu beantragen.
Achtung! Es handelt sich bei dieser Beratung nicht um eine Energieberatung. Der Stromspar-Check ist unterschwelliger und richtet sich nicht an Eigentümer*innen, die Ihr Gebäude sanieren oder eine PV-Anlage installieren lassen wollen.
Kann ich einen Förderantrag stellen, obwohl ich nicht in der Stadt Göttingen, sondern im Landkreis Göttingen gemeldet bin?
Nein, da der KlimaFonds aus dem Haushalt der Stadt Göttingen finanziert wird und zur Erreichung der städtischen Klimaschutz-Ziele ins Leben gerufen wurde, können Bürger*innen aus dem Landkreis leider keinen Förderantrag stellen.
Bei Fragen zu einer Förderung im Landkreis wenden Sie sich gerne an die Energieagentur Region Göttingen.
Was wird in welcher Höhe gefördert?
Die Förderung erfolgt als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Die Höhe der Fördersumme richtet sich danach, wieviel Energie beim Austausch des Haushaltgerätes potenziell eingespart wird:
Zuschuss für die Haushaltsgroßgeräte:
- Einsparpotential 200-250 kWh/Jahr: 250 €
- Einsparpotential 251-300 kWh/Jahr: 300 €
- Einsparpotential mehr als 300 kWh/Jahr: 350 €
Wieviel Energie sie einsparen können bekommen Sie im Rahmen des Stromspar-Checks mitgeteilt.
Bei mehr als vier Haushaltsmitgliedern erhöht sich die jeweilige Fördersumme um 50 €.
Durch Inanspruchnahme des Gebraucht- oder Ökostrombonus können Antragsteller*innen zusätzlich 20 Prozent auf die Fördersumme der konkreten Maßnahme erhalten.
Der*die Antragsteller*in muss einen Eigenteil an den Gesamtkosten in Höhe von mindestens 30 Prozent tragen.
Für alle Maßnahmen in diesem Fördermodul ist die Fördersumme auf insgesamt maximal 720 € je Haushalt begrenzt.
Kann ich eine Förderung für mehrere Einzelmaßnahmen beantragen?
Ja, Sie können eine Förderung für den Austausch mehrerer Haushaltsgeräte in Anspruch nehmen, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen (mind. 10 Jahre altes Haushaltsgerät; Mindest-Einsparpotential gegeben und Empfehlung im Rahmen des „Stromspar-Checks“).
Ich erhalte bereits Fördergelder von einem anderen Fördermittelgeber (z.B. Bund oder Land). Kann ich trotzdem einen Förderantrag bei der Stadt Göttingen stellen?
Ja. Dieses Fördermodul ist mit anderen bundes- und landesweiten Förderprogrammen kombinierbar, soweit die jeweiligen Förderprogramme das zulassen.
Die Förderung durch andere Förderprogramme ist bei einer Beantragung im Rahmen des KlimaFonds anzuzeigen. Die Förderquote ist begrenzt auf maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Beachten Sie jedoch: Ergibt sich durch Kombination mit anderen Förderprogrammen von z. B. Bund und Land für die zu fördernde Maßnahme eine Förderquote von insgesamt mehr als 70 Prozent der Gesamtinvestition, hat dies der*die Fördernehmende den jeweiligen Zuwendungsgeber*innen anzuzeigen. Die gewährte Förderung ist in diesem Fall so zu kürzen, dass eine Förderquote von maximal 70 Prozent erreicht wird; soweit bereits erhalten, sind darüberhinausgehende Fördersummen durch die Fördernehmenden zurückzuerstatten.
Ich möchte gerne noch andere Fördermodule des KlimaFonds Göttingen in Anspruch nehmen. Darf ich das?
Ja, alle Fördermodule können untereinander kombiniert in Anspruch genommen werden. Antragsteller*innen können somit mehrere Förderanträge im Rahmen des KlimaFonds der Stadt Göttingen stellen.
Die Förderung erfolgt objektbezogen. Das Förderobjekt ist je nach Fördermodul die angemietete Wohnung, die Liegenschaft mit der darauf befindlichen Bebauung oder der Haushalt.
Für jedes Förderobjekt können modulübergreifend bis zu maximal 20.000 € als Gesamtfördersumme im Rahmen des KlimaFonds in Anspruch genommen werden.
Die modulübergreifende Gesamtfördersumme wird für einen Zeitraum von fünf Jahren festgesetzt und kann nicht überschritten werden. Die Zeitliche Begrenzung beginnt mit dem Jahr, in dem erstmals ein Förderantrag gestellt wird, und endet mit Ablauf des vierten Folgejahres.
Wann muss ich den Förderantrag stellen?
Der Förderantrag ist grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Maßnahmenbeginn ist der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages, der dem Vorhaben zuzurechnen ist.
Der Förderantrag ist grundsätzlich vor Kauf des Gerätes, aber nach erfolgter Haushalts-Energieberatung vor Ort durch die Energieagentur Region Göttingen e.V. (Stromspar-Check) zu stellen.
Davon ausgenommen sind die Kühlgeräte aus Maßnahme I. Hier kann aufgrund der Bezuschussung durch den bundesweiten Stromspar-Check der Förderantrag auch nach Kauf des Kühlgerätes gestellt werden.
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist förderschädlich und führt zur Ablehnung des Förderantrages bzw. im Fall einer erfolgten Bewilligung aufgrund nicht vollständiger oder nicht wahrheitsgemäßer Angaben im Antragsverfahren zur Rücknahme des Bewilligungsbescheides und zur Ablehnung einer Auszahlung.
Das Einholen von Angeboten ist unschädlich.
Gibt es eine Frist zum Stellen eines Förderantrags?
Ja, Förderanträge können ab dem 1. Juni 2026 gestellt werden. Eine Beantragung ist nur möglich, sofern Haushaltsmittel für das entsprechende Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt wurden und der Fördertopf nicht ausgeschöpft ist.
Die Verteilung der Fördergelder erfolgt nach dem Windhund-Prinzip („first-comes-first-serves“). Hierbei ist das Datum des entscheidungsreifen Posteingangs bei der Fördermittelgeberin maßgebend.
Wie kann eine Förderung beantragt werden?
Um einen Förderantrag zu stellen, müssen Sie folgende Unterlagen postalisch bei der Stadt Göttingen einreichen:
- vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Förderantrag im Original
- Nachweis über die Antragsberechtigung, z.B. durch Vorlage des gültigen Bewilligungsbescheides zu den staatlichen Leistungen mit ausgewiesenem Bewilligungszeitraum, des Sozialpasses etc.)
- Bei Studierenden, die einen Antrag stellen, wird zudem ein Nachweis benötigt, dass sie immatrikuliert sind und den BAföG Höchstsatz erhalten.
- Nachweis Stromspar-Check: Energiesparplan oder Maßnahmenempfehlung im Rahmen des Monitoring-Berichtes, den der*die Antragsteller*in im Zuge des Stromspar-Checks erhalten hat.
Der Nachweise für die Inanspruchnahme eines Bonus werden erst bei der Abrechnung gefordert.
Alle notwendigen Formulare und Zusatzinformationen zur Antragstellung finden Sie weiter oben unter „Anträge, Formulare und Hinweise“.
Muss ich den Antrag und später die Auszahlungsunterlagen per Mail oder postalisch einreichen?
Der Förderantrag ist postalisch einzureichen. Die übrigen Unterlagen und später auch der Auszahlungsantrag können im PDF-Format per Mail übermittelt werden an: KlimaFonds@goettingen.de
Wo schicke ich meine Unterlagen für die Förderung hin?
Der Antrag auf Förderung ist per Post an die Stadt Göttingen, Referat für Nachhaltige Stadtentwicklung, Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen zu übermitteln.
Der Fördertopf ist ausgeschöpft, kann ich trotzdem einen Antrag stellen?
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel werden nach dem Windhund-Prinzip vergeben. Dem entsprechend werden die Förderanträge in der Reihenfolge ihres vollständigen und bescheidungsreifen Posteingangs bei der Fördermittelgeberin bearbeitet.
Es besteht demnach kein dem Grunde und der Höhe nach bestimmter Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung. Sofern der Fördertopf ausgeschöpft ist, kann keine Bewilligung eingehender Förderanträge mehr erfolgen.
Bis wann muss ich mein Vorhaben abschließen und die Auszahlung beantragen?
Der Auszahlungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen müssen bis spätestens mit Ablauf des sechsten Kalendermonats, der auf den Monat der Bekanntgabe des Bewilligungsbescheides folgt, eingegangen sein. Das konkrete Fristende können Sie Ihrem Bewilligungsbescheid entnehmen.
Hierbei ist das Datum des Posteingangs bei der Fördermittelgeberin maßgebend. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Bis dahin nicht geltend gemachte Ansprüche erlöschen.
In begründeten Ausnahmefällen kann die Frist zur Mittelanforderung auf Antrag verlängert werden. Die Ausnahmen werden im Einzelfall geprüft.
Was muss ich machen, damit mir die Förderung ausgezahlt wird?
Um die Förderung nach Abschluss der Maßnahme zu erhalten, müssen Sie die nachfolgend benannten Unterlagen fristgerecht bei der Stadt einreichen. Das konkrete Fristende können Sie Ihrem Bewilligungsbescheid entnehmen.
- vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Auszahlungsantrag inkl. bestätigtem Entsorgungsnachweis des Altgerätes
- datierte Rechnung zum Kauf des Haushaltsgerätes
- Die Kontoauszüge, aus denen Betrag und Datum der Bezahlung der zweckentsprechen-den Rechnung hervorgeht.
- Energieeffizienzlabel des Gerätes: Ein Produktdatenblatt oder Sticker des Gerätes, welches die Energieeffizienzklasse des Gerätes nachweist.
- bei Inanspruchnahme des „Gebrauchtbonus“: Rechnung und Beleg aus denen der Gebrauchtstatus des Gerätes ersichtlich wird.
- bei Inanspruchnahme des „Ökostrombonus“: Letzte Stromabrechnung oder Stromliefervertrag aus der/dem der Ökostrom-Tarif ersichtlich ist.
Eigenbelege werden nicht akzeptiert.
Wann und wie werden die Fördermittel ausgezahlt?
Die Förderung wird auf Antrag nach Abschluss der zu fördernden Maßnahme ausgezahlt.
Grundsätzlich wird die Förderung per Überweisung unbar auf ein inländisches Konto des*der Zuwendungsempfänger*in ausgezahlt.
In Ausnahmefällen sowie bei Leistungsempfänger*innen, die nachweislich nicht in Vorleistung gehen können, sind auch Teil- bzw. vollständige Auszahlungen vor Kauf der Haushaltsgeräte aus Maßnahme I möglich. Diese sind durch ein formloses Schreiben zu beantragen und durch (Teil-) Verwendungsnachweise zu belegen. Für diese gelten die gleichen Anforderungen wie für Verwendungsnachweise, die zum Abschluss der Maßnahme gestellt werden.
Der Bezug von Sozialleistungen muss im Rahmen der Antragstellung zur vorzeitigen Mittelanforderung nachgewiesen werden.
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für das Fördermodul?
Für dieses Fördermodul gilt die aktuelle Förderrichtlinie 2026 (Stand 25.03.2026) des KlimaFonds Göttingen. Darin sind alle Förderbedingungen und weitere Informationen zur Förderung zusammengefasst.
Die Richtlinie sowie die dazugehörigen rechtlichen Hinweise finden Sie am Anfang dieser Seite unter „Anträge, Formulare und Hinweise“.
Ich habe mir die FAQs durchgelesen, habe aber immer noch Rückfragen zur Förderung. An wen kann ich mich wenden?
Sollten Sie noch Rückfragen zur Förderung haben, steht Ihnen die Stadt natürlich gerne zur Verfügung.
Sie können das Referat für Nachhaltige Stadtentwicklung der Stadt Göttingen telefonisch unter 0551/400-3939 oder per Mail an: klimafonds@goettingen.de erreichen.
Rückfragen zum Stromspar-Check beantwortet die Energieagentur Region Göttingen telefonisch unter 0551/384 213 10.

