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Förderung Hitzevorsorge und Begrünung
Aktuelles (Stand 29. Mai 2026):
Das städtische Förderprogramm „KlimaFonds Göttingen – Förderprogramm für klimafreundliche Investitionen und Aktionen“ startet am Montag, 1. Juni 2026, in die nächste Förderperiode. Ab diesem Zeitpunkt können Förderanträge in den Modulen 1 bis 6 eingereicht werden.
Die Folgen des Klimawandels sind auch in Göttingen angekommen. Starkregen, Überschwemmungen, Trockenheit und Hitze sowie Extremwetterereignisse treten immer intensiver und häufiger auf. Diese Veränderungen stellen Herausforderungen für die Stadtplanung und das Leben in Städten zukünftig und gegenwärtig dar.
Durch den Klimawandel häufen sich die Anzahl und Intensität von heißen Tagen (> 30°C am Tag) sowie von tropischen Nächten (> 20°C in der Nacht) in Göttingen.
In städtischen Gebieten ist die Lufttemperatur vor allem nachts um 4 bis 7°C höher als im Umland. Man spricht hier vom städtischen Wärmeinseleffekt. Häufig bilden sich in Städten dort sogenannte Hitze-Hotspots, wo die Bebauung besonders dicht und wenig Stadtgrün vorhanden ist. Daher ist es sinnvoll Begrünung und andere Hitzeschutzmaßnahmen umzusetzen.
Für Betroffene kann die Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen an Hitze mit hohen Investitionskosten verbunden sein. Ziel des Fördermoduls ist es daher Bewohner*innen in Siedlungsräumen mit hoher und sehr hoher bioklimatischer Belastung finanziell bei ihren Hitzeschutzmaßnahmen zu unterstützen.
Über verschiedene Maßnahmen soll den Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden finanzielle Unterstützung zu erfahren.
Maßnahme I: Hitzeschutz und bauliche Vorsorge
Um eine Förderung für die Maßnahme I in Anspruch nehmen zu können, muss das Grundstück muss von der Gefahr der Hitzebelastung konkret betroffen ist. Die konkrete Betroffenheit ist gegeben, sofern die ausgewiesene bioklimatische Belastung im Siedlungsraum des Grundstücks als „hohe Belastung“ oder „sehr hohe Belastung“ eingestuft ist.
Hitze1) Hitzeschutz und bauliche Vorsorge
- Nachrüstung von Vorbaurollladen / Raffstoreanlage mit Verschattungsfaktor FC <= 0,25 zur Verschattung von Fenstern an Süd- und Westfassaden
maximale Förderhöhe: 25 Prozent der förderfähigen Kosten
- Nachrüstung von Vorbaurollladen / Raffstoreanlage mit Verschattungsfaktor FC <= 0,25 zur Verschattung von Dachflächenfenstern
maximale Förderhöhe: 25 Prozent der förderfähigen Kosten
- Nachrüstung/Einbau von wassergeführten Klimadecken im Zusammenwirken mit einer Wärmepumpe mit Heiz- und Kühlfunktion
maximale Förderhöhe: 25 Prozent der förderfähigen Kosten; maximal jedoch 15 €/m²
Maßnahme II: Begrünungsmaßnahmen
Grün1) Dachbegrünung
- Intensive Dachbegrünung
maximale Förderhöhe: 50 €/m²
- Extensive Dachbegrünung
maximale Förderhöhe: 25 €/m²
Grün2) Fassadenbegrünung
- Wandgebundene Fassadenbegrünung
maximale Förderhöhe: 25 €/m²
- Bodengebundene Fassadenbegrünung
maximale Förderhöhe: 10 €/m entlang der Hausseite
- Pergolen-Begrünung
maximale Förderhöhe: 10 €/m² der überspannten Fläche
Grün3) Bäume
- Neupflanzung von Bäumen mit einem Stammumfang von mind. 12 cm durch eine Fachfirma
maximale Förderhöhe: 25 Prozent der förderfähigen Kosten; maximal jedoch 300 € je Baum
Maßnahme III: Entsiegelung
Entsiegelung1) Entsiegelung von Flächen (nicht Bitumen/Teer)
- Umwandlung von voll versiegelten, abflusswirksamen Flächen in Regenrückhalteflächen / versickerungsfähige Flächen oder (bepflanzte) Versickerungsmulden – u.a. Beton
maximale Förderhöhe: 30 €/m² entsiegelter Fläche
Entsiegelung2) Entsiegelung von Flächen – Bitumen/Teer
- Umwandlung von voll versiegelten, abflusswirksamen Flächen in Regenrückhalteflächen / versickerungsfähige Flächen oder (bepflanzte) Versickerungsmulden – Asphalt; teerhaltige oder bituminöse Stoffe
maximale Förderhöhe: 50 €/m² entsiegelter Fläche
Bonus
In diesem Fördermodul kann zudem bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzung ein Einkommensbonus in Anspruch genommen werden.
Eigentümer*innen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 € wird ein zusätzlicher Bonus gewährt. Der Einkommensbonus beträgt 10 Prozent auf die Fördersumme der konkreten Einzelmaßnahme.
Ein Bonus wird nur auf Antrag berücksichtigt. Der Antrag auf den Bonus ist im Förderantrag zu stellen.
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FAQ zur Antragstellung
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Wie läuft die Beantragung und Auszahlung von Fördergeldern eigentlich ab?
Um Fördergelder zur erhalten, müssen Sie folgende Schritte nacheinander befolgen:
Schritt 1: „Betroffenheit des Grundstücks prüfen lassen“ “ (betrifft nur Maßnahme I: Hitzeschutz und bauliche Vorsorge): Ob für Sie eine Förderung für Ihr bzw. das von Ihnen bewohnte Grundstück möglich ist, hängt davon ab, ob sich das Grundstück, auf dem die Maßnahmen des Hitzeschutzes und der baulichen Vorsorge umgesetzt werden sollen, im Göttinger Stadtgebiet befindet und dieses von der Gefahr der Hitzebelastung konkret betroffen ist.
Für die Beurteilung der Hitzebelastung wird auf die Bewertungskarten: „Tag – Ist-Zustand“ sowie „Nacht – Ist-Zustand“ der Stadt Göttingen abgestellt. Die konkrete Betroffenheit ist gegeben, sofern die ausgewiesene Bioklimatische Belastung im Siedlungsraum des Grundstücks als „hohe Belastung“ oder „sehr hohe Belastung“ eingestuft ist.
Ob eine konkrete Betroffenheit für Ihr Grundstück gegeben ist, können Sie über eine schriftliche Anfrage an: klimafonds@goettingen.de in Erfahrung bringen.
Schritt 2: „Förderberechtigung einschätzen“: Berechtigt für die Förderung im Fördermodul 6: „Hitzevorsorge und Begrünung“ sind:
- Hauseigentümer*innen von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Mieter*innen,
- sowie deren Vertretungsberechtige.
Antragsberechtigt sind zudem gemeinnützige, eingetragene Vereine, die ein eigenes Vereinsgebäude im Göttinger Stadtgebiet besitzen.
Unternehmen – gleich welcher Rechtsform – sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
Im Fördermodul besteht zudem eine Einkommensobergrenze! Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragsteller*innen, sofern die zum Haushalt gehörenden Personen in Summe ein zu versteuerndes Einkommen in nachfolgender Höhe erzielen:
- Ein-Personen-Haushalt (Person, die ohne Ehe- oder Lebenspartner*in, Partner*in und ohne Kinder in einem Haushalt lebt; ungeachtet des Familienstandes): 89.000 € jährlich oder mehr
- zusammenlebende Ehe- oder Lebenspartner*innen, Partner*innen, Familien: 178.000 € jährlich oder mehr
Für Wohnungseigentümergemeinschaften besteht keine Einkommensobergrenze!
Das zu versteuernde Einkommen ist spätestens mit dem Auszahlungsantrag durch Vorlage der entsprechenden Einkommenssteuerbescheide des Finanzamtes nachzuweisen.
Schritt 3: „Förderantrag stellen“: Wenn Sie sich dazu entschieden haben, eine Maßnahme zur baulichen Hitzevorsorge, der Begrünung oder eine Entsiegelung auf dem Grundstück durchzuführen wollen und schon ungefähr wissen welchen Umfang (Kosten und/oder Fläche) diese haben wird, können Sie einen Förderantrag stellen.
Hierfür füllen Sie den Förderantrag: Hitzevorsorge und Begrünung aus. Das Antragsformular finden Sie unter „Anträge, Formulare und Hinweise“.
Wichtig ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht mit der Maßnahme begonnen haben! Maßnahmenbeginn ist der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages, der dem konkreten Vorhaben zuzurechnen ist; beispielsweise die Beauftragung eines Handwerkerunternehmen oder der Abschluss eines sonstigen Dienstleistungs- oder Liefervertrages. Auch ein Vertragsschluss unter einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung, zählt als vorzeitiger Maßnahmebeginn! Das Einholen von Angeboten ist hingegen unschädlich.
In Ihrem Förderantrag können Sie auch eine Förderung für mehrere Einzelmaßnahmen beantragen. Vermerken Sie dazu einfach welche Maßnahmen Sie im Zeitraum bis 30. September des Folgejahres planen und realisieren wollen.
Danach übermitteln Sie den vollständig ausgefüllten Förderantrag zusammen mit einem Lageplan bzw. einer Vorhabenskizze an die Stadt Göttingen. Sofern der Einkommensbonus beantragt wird, kommen noch zusätzliche Unterlagen hinzu. Welche das sind steht auf dem Formular „Förderantrag“ und in der zu Grunde liegenden Förderrichtlinie.
Der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Förderantrag ist im Original per Post an die Stadt zu senden. Alle übrigen Unterlagen können per Mail im PDF-Format übermittelt werden.
Schritt 4: „Eingangsbestätigung erhalten“: Sobald Ihr Antrag die Stadt erreicht hat, bekommen Sie per Mail eine Eingangsbestätigung. Die Förderanträge werden in der Reihenfolge ihres entscheidungsreifen Posteingangs bearbeitet. Sie müssen dann erstmal weiter nichts tun. Sollte Ihr Antrag unvollständig sein, werden Sie darauf hingewiesen. Sie können die fehlenden Unterlagen dann noch nachreichen.
Schritt 5: „Bewilligungsbescheid erhalten“: Wenn Ihr Förderantrag geprüft wurde und Sie förderberechtigt sind, bekommen Sie von der Stadt einen Bewilligungsbescheid, dem Sie die maximal mögliche Förderhöhe entnehmen können. Dem Bewilligungsbescheid liegen einige Hinweise bei, die nochmal die rechtlichen Bedingungen der Förderung beschreiben. Der Bescheid wird per Post an Sie übermittelt. Zusätzlich erhalten Sie eine Mail, in der nochmals alle benötigten Unterlagen und Formulare zusammengefasst sind, welche für die Beantragung der Auszahlung der Fördergelder benötigt werden.
Schritt 6: „Vorhaben realisieren“: Sie können nun mit der Realisierung Ihres Vorhabens starten. Mit Hilfe von Fachbetrieben oder wo möglich in Eigenleistung setzen Sie Ihr Vorhaben um. Das Geld für Material, Handwerker etc. strecken Sie vor. Heben Sie alle Rechnungen und Belege auf, die im Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme stehen. Diese werden später für den Antrag zur Auszahlung der Fördergelder benötigt. Um Ihr Vorhaben umzusetzen und die Nachweise zur Anforderung der Fördermittel zu übersenden, haben bis zum 30.September des Folgejahres Zeit. Das genaue Fristende wird Ihnen auch im Bewilligungsbescheid benannt.
Schritt 7: „Fördergelder anfordern“: Nachdem Sie Ihr Vorhaben abgeschlossen und alle damit verbundenen Rechnungen bezahlt haben, können Sie die Fördergelder gegenüber der Stadt Göttingen anfordern. Dazu füllen Sie das Formular Auszahlungsantrag: Hitzevorsorge und Begrünung vollständig aus, welches Sie per Mail mit der Bewilligung erhalten haben. Neben dem Auszahlungsantrag übermitteln Sie noch den Nachweis zum Einkommen, die Rechnungen, Belege (Kontoauszüge) und ein Foto der durchgeführten Maßnahme. Der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Auszahlungsantrag und alle übrigen Unterlagen können sowohl postalisch als auch per Mail im PDF-Format übermittelt werden.
Schritt 8: „Abrechnung bearbeiten lassen“: Sobald Ihre Unterlagen zur Auszahlung bei der Stadt eingegangen sind, erhalten Sie hierüber eine Eingangsbestätigung per Mail. Es wird geprüft, ob diese vollständig sind. Sollten weitere Nachweise für die Entscheidung erforderlich sein, informieren wir Sie. Die Prüfung kann aufgrund des hohen Antragsaufkommens einige Wochen in Anspruch nehmen. Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, bekommen Sie per Post eine Abrechnung, der Sie die Berechnung und die Höhe der auszuzahlenden Förderung entnehmen können. Die Auszahlung der Förderung erfolgt innerhalb der darauffolgenden vier Wochen.
Schritt 9: „Geld erhalten“: Die Förderung wird innerhalb von vier Wochen nach Ausfertigung der Abrechnung auf Ihr Konto überwiesen. Wenn Sie möchten, können Sie der Stadt noch Ihre Erfahrung mitteilen und ein paar Fotos zu der von Ihnen umgesetzten Maßnahme zur Verfügung stellen, sodass diese für andere Bürger*innen anonym als Inspiration veröffentlicht werden können.
Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind Hauseigentümer*innen, Wohnungseigentümergemeinschaften, deren Vertretungsberechtige sowie Mieter*innen.
Förderberechtigt sind zudem gemeinnützige, eingetragene Vereine, die ein eigenes Vereinsgebäude im Göttinger Stadtgebiet besitzen. Die Förderfähigkeit der Vereine wird im Einzelfall geprüft.
Für dieses Fördermodul gilt zudem eine Einkommensobergrenze!
Unternehmen – gleich welcher Rechtsform – sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
Einkommensobergrenze – Für wen gilt sie und wie hoch ist diese?
Für dieses Fördermodul gilt eine Einkommensobergrenze!
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Antragsteller*innen, sofern die zum Haushalt gehörenden Personen in Summe ein zu versteuerndes Einkommen in nachfolgender Höhe erzielen:
- Ein-Personen-Haushalt (Person, die ohne Ehe- oder Lebenspartner*in, Partner*in und oh-ne Kinder in einem Haushalt lebt; ungeachtet des Familienstandes): 89.000 € jährlich oder mehr
- zusammenlebende Ehe- oder Lebenspartner*innen, Partner*innen, Familien: 178.000 € jährlich oder mehr
Das zu versteuernde Einkommen ist mit dem Auszahlungsantrag durch Vorlage der entsprechenden Einkommenssteuerbescheide des Finanzamtes nachzuweisen.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften gilt keine Einkommensobergrenze!
Wie alt muss mein Gebäude sein, damit ich eine Förderung in Anspruch nehmen kann?
Der Bauantrag Ihres Gebäudes muss 10 Jahre oder länger zurückliegen, damit Sie einen Förderantrag stellen können.
Kann ich einen Förderantrag stellen, obwohl mein Gebäude sich nicht im Göttinger Stadtgebiet, sondern im Landkreis befindet?
Nein, da der KlimaFonds aus dem Haushalt der Stadt Göttingen finanziert wird und zur Erreichung der städtischen Klimaschutz-Ziele ins Leben gerufen wurde, können Bürger*innen, im Landkreis leider keinen Förderantrag stellen.
Bei Fragen zu einer Förderung im Landkreis wenden Sie sich gerne an die Energieagentur Region Göttingen.
Was wird in welcher Höhe gefördert?
Die Förderung erfolgt als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Für welche Einzelmaßnahme eine Förderung in welcher Höhe in Anspruch genommen werden kann, erfahren Sie am Anfang dieser Seite zu den Fördertatbeständen und dem Einkommensbonus.
Gibt es eine Mindestförderhöhe und eine maximale Förderhöhe?
Ja.
Die Mindestförderhöhe beträgt 500 €.
Es gilt eine maximale Fördersumme von 4.000 € für das konkrete Förderobjekt (Grundstück).
Kann ich eine Förderung für mehrere Einzelmaßnahmen beantragen?
Ja, alle Maßnahmen des Fördermoduls sind miteinander kombinierbar. Sie können sich beispielsweise die Entsiegelung und eine Zisterne für den Wasserrückhalt fördern lassen.
Was wird nicht gefördert?
Unter folgenden Bedingungen ist keine Förderung möglich:
- Bei dem Förderobjekt handelt es sich um ein Ferien- oder Wochenendhaus.
- Die Maßnahme oder Teile der Maßnahme sind gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben.
- Die Maßnahme wurde bereits begonnen oder ist abgeschlossen.
- Der Bauantrag des Gebäudes liegt weniger als 10 Jahre zurück.
- Es können keine Personalkosten bei Realisierung der Maßnahmen in Eigenleistung bezuschusst werden. Materialkosten oder vergebene Aufträge zur Realisierung der Maßnahmen hingegen schon. Es wird die Umsetzung durch einen Fachbetrieb empfohlen.
- Durchführung durch Fachbetriebe: Die Ausführung der Maßnahme I: Hitze1) Objektschutz und bauliche Vorsorge, sowie der Maßnahme II: Grün3) hat durch eine Fachfirma zu erfolgen. Die Ausführung dieser Maßnahmen in Eigenleistung ist nicht zulässig.
- Sanierungen von bereits vorhandenen Begrünungs- oder Regen- und/oder Trinkwassermaßnahmen. Ausgenommen hiervon sind Zisternen. Sollten Zisternen auf dem Grundstück vorhanden, aber von den aktuellen Eigentümer*innen des Grundstückes noch nicht genutzt worden sein, ist die Neu-Aktivierung dieser Zisternen förderfähig.
- Mobiliar, Spielgeräte oder aufwändige gärtnerischen Anlagen, wie z. B. Skulpturenbrunnen werden nicht gefördert.
Ich erhalte bereits Fördergelder vom Land oder Bund, kann ich trotzdem einen Förderantrag bei der Stadt Göttingen stellen?
Ja. Das Fördermodul 6: „Hitzevorsorge und Begrünung“ ist mit anderen bundes- und landesweiten Förderprogrammen kombinierbar, soweit die jeweiligen Förderprogramme das zulassen.
Inwiefern eine Kombination von verschiedenen Förderprogrammen auf Seiten von Land und Bund möglich ist, müssen Sie bei den jeweiligen Förderprogrammen in Erfahrung bringen.
Ich möchte gerne noch andere Fördermodule des KlimaFonds Göttingen in Anspruch nehmen. Darf ich das?
Ja, alle Fördermodule können untereinander kombiniert in Anspruch genommen werden. Antragsteller*innen können somit mehrere Förderanträge im Rahmen des KlimaFonds der Stadt Göttingen stellen.
Die Förderung erfolgt objektbezogen. Das Förderobjekt ist je nach Fördermodul die angemietete Wohnung, die Liegenschaft mit der darauf befindlichen Bebauung oder der Haushalt.
Für jedes Förderobjekt können modulübergreifend bis zu maximal 20.000 € als Gesamtfördersumme im Rahmen des KlimaFonds in Anspruch genommen werden.
Die modulübergreifende Gesamtfördersumme wird für einen Zeitraum von fünf Jahren festgesetzt und kann nicht überschritten werden. Die Zeitliche Begrenzung beginnt mit dem Jahr, in dem erstmals ein Förderantrag gestellt wird, und endet mit Ablauf des vierten Folgejahres.
Welche Voraussetzungen muss ich für die Förderung erfüllen? Welche Verpflichtungen bestehen?
Für die förderfähigen Maßnahmen gelten folgende Bedingungen:
1. Standards und Mindestanforderungen in der Umsetzung
- Die Maßnahmen müssen in ihrer Gesamtheit aus fachlicher Sicht geeignet sein, die ökologischen und klimatischen Verhältnisse sowie den Erlebniswert des unmittelbaren Wohnumfeldes zu verbessern.
- Geltende Richtlinien, DIN-Normen und baurechtliche Bestimmungen in Bezug auf die einzelnen Maßnahmen sind einzuhalten. Falls Genehmigungen für die Maßnahme erforderlich sind, müssen diese spätestens bei der Auszahlung der Fördermittel vorliegen.
- Die Anforderungen an das Auf- oder Einbringen von Materialien auf oder in den Boden nach der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) in der geltenden Fassung sind einzuhalten.
- Für Dach- und Fassadenbegrünungen (Maßnahme II: Grün1) und Grün2) gelten die FLL-Dachbegrünungsrichtlinien sowie die Standards für „Dach und Fassadenbegrünung“ der Stadt Göttingen in Anlehnung an die Standards des Bundesverbandes GebäudeGrün e.V.
- Bei den Anpflanzungen von Bäumen (Maßnahme II: Grün3) sind die Grenzabstände für Bäume und Sträucher nach dem Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz (§ 50 NNachbG) zwingend einzuhalten.
- Die geförderten Maßnahmen müssen mindestens fünf Jahre lange gepflegt und unterhalten werden. Eine stichprobenartige Überprüfung der Einhaltung dieser Förderbedingung muss auf Anfrage von den Antragstellenden möglich gemacht werden. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Rückforderung der gesamten Fördersumme.
- Verpflichtung zur Mitteilung, wenn innerhalb der Zweckbindungsfrist die Anpflanzungen abgängig sind.
2. Keine Umlage der Kosten auf Mieter*innen
- Kosten der Neu-/Umgestaltung dürfen nach § 559a Bürgerliches Gesetzbuch („Anrechnung von Drittmitteln“) nicht auf die Miete umgelegt werden.
Wann muss ich den Förderantrag stellen?
Der Förderantrag ist grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Damit ist gemeint, dass Sie den Förderantrag stellen müssen bevor Sie beispielsweise einen Vertrag mit einem Handwerksbetrieb abschließen oder eine Bestellung auslösen.
Wichtig! Auch der Abschluss eines Vertrages mit einer aufschiebenden und auflösenden Bedingung gilt als Maßnahmenbeginn!
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist förderschädlich und führt zur Ablehnung des Förderantrages bzw. im Fall einer erfolgten Bewilligung aufgrund nicht vollständiger oder nicht wahrheitsgemäßer Angaben im Antragsverfahren zur Rücknahme des Bewilligungsbescheides und zur Ablehnung einer Auszahlung.
Das Einholen von Angeboten ist unschädlich.
Gibt es eine Frist zum Stellen eines Förderantrags?
Ja, Förderanträge können ab dem 01. Juni 2026 gestellt werden. Eine Beantragung ist nur möglich, sofern Haushaltsmittel für das entsprechende Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt wurden und der Fördertopf nicht ausgeschöpft ist.
Die Verteilung der Fördergelder erfolgt nach dem Windhund-Prinzip („first-comes-first-serves“). Hierbei ist das Datum des Posteingangs des Förderantrages bei der Fördermittelgeberin maßgebend.
Wie kann eine Förderung beantragt werden?
Um einen Förderantrag zu stellen, müssen Sie folgende Unterlagen postalisch bei der Stadt Göttingen einreichen:
1. vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Förderantrag im Original
Alle weiteren Unterlagen können im PDF-Format per Mail übermittelt werden an KlimaFonds@goettingen.de.
2. Lageplan / Vorhabenskizze: Ein Lageplan (z.B. in Form eines Kartenausschnittes, Fotos etc.) oder eine Vorhabenskizze aus der die geplante Maßnahme ersichtlich wird.
3. bei Anträgen von Mieter*innen: schriftliche Einverständniserklärung der Eigentümer*in zur Durchführung der Maßnahme
4. bei Beantragung des Einkommensbonus: Für die Inanspruchnahme des Einkommensbonus müssen die Einkommensteuerbescheide des letzten und vorletzten Kalenderjahres vor Antragstellung von Ihnen als Antragsteller*in und aller weiteren relevanten volljährigen Haushaltsmitglieder eingereicht werden. Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbescheide oder andere Dokumente werden nicht akzeptiert.
5. Eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung, sofern das Gebäude unter Denkmalschutzbestimmungen als Denkmal einzustufen ist.
6. Eine Genehmigung nach § 173 BauGB (Erhaltungssatzung), sollte das Gebäude im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung liegen.
Alle notwendigen Formulare und Zusatzinformationen zur Antragstellung finden Sie weiter unten unter Hinweise und Formulare.
Wie finde ich heraus, ob mein Gebäude unter Denkmalschutz steht? Und was muss ich tun, wenn es unter Denkmalschutz steht?
Ob Ihr Gebäude unter Denkmalschutz steht, erfahren Sie beispielsweise über das Solardachkataster Südniedersachsen. Für eine Auskunft geben Sie dort Ihre Adresse ein und kreuzen den Filter „Denkmalschutz“ an.
Sollte Ihr Gebäude unter Denkmalschutz stehen, benötigen Sie für bestimmte Sanierungsmaßnahmen eine Denkmalschutzgenehmigung. Diese bekommen Sie bei den Kolleg*innen von der Denkmalschutzbehörde der Stadt Göttingen.
Wie finde ich heraus, ob mein Gebäude unter die Erhaltungssatzung fällt? Und was muss ich tun, wenn es unter die Erhaltungssatzung fällt?
Grundsätzlich kommen nur Gebäude im Göttinger Ostviertel für die Erhaltungssatzung in Frage. Ob Ihre Gebäude unter die Erhaltungssatzung fällt, erfahren Sie bei der Denkmalschutzbehörde der Stadt Göttingen.
Muss ich den Antrag und später die Auszahlungsunterlagen per Mail oder postalisch einreichen?
Der Förderantrag ist postalisch einzureichen. Die übrigen Unterlagen und der Auszahlungsantrag können im PDF-Format per Mail übermittelt werden an: KlimaFonds@goettingen.de.
Wo schicke ich meine Unterlagen für die Förderung hin?
Anträge auf Förderung und Auszahlung sind schriftlich bei der Stadt Göttingen, Referat für Nachhaltige Stadtentwicklung, Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen einzureichen.
Alle weiteren Unterlagen können im PDF-Format per Mail übermittelt werden an KlimaFonds@goettingen.de.
Der Fördertopf ist ausgeschöpft, kann ich trotzdem einen Antrag stellen?
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel werden nach dem Windhund-Prinzip vergeben. Dem entsprechend werden die Förderanträge in der Reihenfolge ihres vollständigen und bescheidungsreifen Posteingangs bei der Fördermittelgeberin bearbeitet.
Es besteht demnach kein dem Grunde und der Höhe nach bestimmter Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung. Sofern der Fördertopf ausgeschöpft ist, kann keine Bewilligung eingehender Förderanträge mehr erfolgen.
Das Vorhaben wird doch umfangreicher als geplant. Ich habe im Förderantrag eine zu geringe Fläche / erwartete Ausgabe angegeben. Kann ich die Angaben im Nachhinein nach oben korrigieren und so mehr Geld bekommen?
Zunächst freuen wir uns, dass Sie z.B. eine größere Fläche entsiegeln wollen. Da die Nachfrage jedoch sehr hoch ist und wir alle Anträge chronologisch abarbeiten, können wir im Nachhinein nicht mehr Geld bewilligen.
Sie erhalten dann die maximal bewilligte Fördersumme aus Ihrem Bewilligungsbescheid.
Bis wann muss ich mein Vorhaben abschließen und die Auszahlung beantragen?
Der Auszahlungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen müssen spätestens zum 30. September des Folgejahres (= Jahr, das auf das Jahr der Förderzusage folgt), eingegangen sein. Das genaue Fristende wird Ihnen auch im Bewilligungsbescheid benannt.
Hierbei ist das Datum des Posteingangs bei der Fördermittelgeberin maßgebend. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Bis dahin nicht geltend gemachte Ansprüche erlöschen.
In begründeten Ausnahmefällen kann die Frist zur Mittelanforderung auf Antrag verlängert werden. Die Ausnahmen werden im Einzelfall geprüft.
Was muss ich machen, damit mir die Förderung ausgezahlt wird?
Um die Förderung nach Abschluss der Maßnahme zu erhalten, müssen Sie folgende Unterlagen fristgerecht bei der Stadt einreichen:
- vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Auszahlungsantrag
- Einkommensnachweis: Einkommensteuerbescheide des letzten und vorletzten Kalenderjahres vor Antragstellung von Ihnen als Antragsteller*in und allen weiteren relevanten volljährigen Haushaltsmitgliedern. Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbescheide oder andere Dokumente werden nicht akzeptiert.
- Eine Kopie der datierten Rechnung der zweckgebundenen Anschaffung/durchgeführten Maßnahme. Bei Handwerkerrechnungen ist darauf zu achten, dass der Zeitpunkt / die Dauer der Leistung ausgewiesen sind.
- Die Kontoauszüge, aus denen Betrag und Datum der Bezahlung der zweckentsprechenden Rechnung hervorgeht.
- Fotos der durchgeführten Maßnahme (vorher/nachher): Eine Fotodokumentation der durchgeführten Maßnahme im vorher- und nachher Zustand.
- zusätzlich bei Maßnahme II: Grün1) und Grün2): Erklärung zur Einhaltung der Standards zur Maßnahme II. Die Erklärungen sind von dem jeweiligen Fachbetrieb bzw. von der Person auszufüllen und zu unterschreiben, welcher die Maßnahme umgesetzt hat. Die Erklärung dient dazu zu bestätigen, dass die vorgeschriebenen Standards eingehalten wurden (Plausibilitätsprüfung).
- bei Maßnahme III: Entsiegelung1) und 2) „Entsiegelung von Flächen“ zusätzlich: Entsorgungsnachweis
Eigenbelege werden nicht akzeptiert.
Wann und wie werden die Fördermittel ausgezahlt?
Die Förderung wird auf Antrag nach Abschluss der zu fördernden Maßnahme ausgezahlt.
Grundsätzlich wird die Förderung per Überweisung unbar auf ein inländisches Konto des*der Zuwendungsempfänger*in ausgezahlt.
In Ausnahmefällen sind auch Teilzahlungen vor Abschluss möglich. Diese sind durch ein formloses Schreiben zu beantragen und durch (Teil-)Verwendungsnachweise zu belegen. Für diese gelten die gleichen Anforderungen wie für Verwendungsnachweise, die zum Abschluss der Maßnahme gestellt werden.
Wo finde ich die richtigen Formulare?
Sie finden alle Formulare zum Fördermodul zum Download am Anfang dieser Seite unter „Anträge, Formular und Hinweise“.
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für das Fördermodul?
Für dieses Fördermodul gilt die aktuelle Förderrichtlinie 2026 (Stand 25.03.2026) des KlimaFonds Göttingen. Darin sind alle Förderbedingungen und weitere Informationen zur Förderung zusammengefasst.
Die Richtlinie sowie die dazugehörigen rechtlichen Hinweise finden Sie am Anfang dieser Seite unter „Anträge, Formulare und Hinweise“.
Ich habe mir die FAQs durchgelesen, habe aber immer noch Rückfragen zur Förderung. An wen kann ich mich wenden?
Sollten Sie noch Rückfragen zur Förderung haben, steht Ihnen die Stadt natürlich gerne zur Verfügung.
Sie können das Referat für Nachhaltige Stadtentwicklung der Stadt Göttingen telefonisch unter 0551/400-3939 oder per Mail an: klimafonds@goettingen.de erreichen.

