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Gleichberechtigte Teilhabe
Alle Menschen haben das Recht auf eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe – unabhängig ihrer sozialen und ethnischen Herkunft, ihrer Religion, sexueller Orientierung, Gesundheit, ihres Geschlechts, Alters oder ihres Wohnortes. Das bedeutet, dass alle in gleichem Maße an gesellschaftlichen (Entscheidungs-)Prozessen berücksichtigt werden, Zugriff auf Ressourcen haben, sozial abgesichert sind und Bildungsangebote erhalten. Gleichberechtigte Teilhabe ist die Daueraufgabe einer Gesellschaft darauf zu achten, dass niemand „zurückgelassen“ oder ausgegrenzt wird.

