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Kommunaler Handlungsspielraum
Die Stadt Göttingen ist als Kommune „allzuständig“, das bedeutet, dass sie alle Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft wahrnimmt.
Zum einen erfüllt die Stadt Göttingen sogenannte Pflichtaufgaben. Das sind Aufgaben, die ihr entweder vom Bund oder den Bundesländern übertragen wurden, oder zu deren Erfüllung sie durch Gesetz oder Rechtsverordnung verpflichtet ist. So ist das beispielsweise beim Unterhalt von Schulen und Kindertagesstätten, beim Bau von Straßen bzw. der Verkehrsinfrastruktur, der Bereitstellung von Trinkwasser, der Abwasserentsorgung und der Müllabfuhr. Zugleich ist die Stadt Aufgabenträger für den öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV). Das heißt, sie ist für die Planung, Organisation und Finanzierung in ihrem Zuständigkeitsgebiet zuständig. Die Pflichtaufgaben haben Priorität und werden z. B. bei der Bereitstellung von Geldern bevorzugt.
Neben den Pflichtaufgaben gibt es auch vielfältige freiwillige Aufgaben, bei denen Kommunen entscheiden können ob und wie sie diese erfüllen. Das Thema Nachhaltigkeit, insbesondere der Klimaschutz, ist zum Beispiel weitgehend eine freiwillige Aufgabe der Stadt. Sie kann daher im Rahmen der Gesetze selbst über das „ob“ und „wie“ von Maßnahmen entscheiden. Die Stadt kann dabei nicht alle gewünschten Maßnahmen selbst umsetzen, da ihr Einflussbereich durch Gesetze und Vorschriften begrenzt ist.
Die Stadt Göttingen hat deshalb verschiedene Rollen, die ihren Handlungsspielraum kennzeichnen:
Direkter Einflussbereich:
Partieller Einflussbereich:
Indirekter Einflussbereich:
Um die einzelnen Rollen und Handlungsspielräume etwas greifbarer zu machen, wird in folgender Graphik gezeigt, welche Handlungsspielräume die Stadt beim Thema Solarenergie hat:
Weiterführende Informationen zum Thema „Kommunaler Handlungsspielraum“ finden sich unter:
Deutsches Institut für Urbanistitk (2018), „Klimaschutz in Kommunen, Praxisleitfaden“


