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Klimaneutrale Verwaltung
Die Stadtverwaltung Göttingen wird zukunftsfähig und treibhausgasneutral!
Kommunen in Niedersachsen sind nach dem Niedersächsischen Klimaschutzgesetz verpflichtet, bis 2040 möglichst keine Treibhausgase mehr auszustoßen und damit ihrer großen Verantwortung für den Klimaschutz nachzukommen. Als Grundlage des Prozesses musste die Stadt Göttingen, wie alle anderen Kommunen in Niedersachsen, ein Konzept für eine „Klimaneutrale Verwaltung bis 2040“ erstellen. Dieses zeigt, wie hoch die Treibhausgasemissionen in den Sektoren Gebäude, Mobilität und Beschaffung derzeit sind. Darauf aufbauend wurden Indikatoren, Zielsetzungen und Maßnahmen festgelegt, um die Treibhausgasemissionen bis 2040 zu senken. Zudem wurden verschiedene Szenarien für die Zielerreichung betrachtet.
Was sind die Ergebnisse des Konzepts?
Laut Ausgangsbilanz produziert die Stadtverwaltung inklusive der Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) 30.500 Tonnen CO2-Äquivalente (CO2e). Dabei entfallen fast die Hälfte dieser Emissionen auf den Gebäudebereich, vor allem auf Wärme und Strom.
Der Wärmeverbrauch bietet für das Neutralitätsziel 2040 das höchste Einsparpotential an den jährlichen Gesamtemissionen: 5.800 Tonnen CO2e-Emissionen können hier eingespart werden. Das sind 22 % gegenüber den Gesamtausgangsemissionen. Die Maßnahmen im Gebäudebereich sind teilweise sehr kosten- und personalintensiv, vor allem die energetischen Sanierungen der städtischen Gebäude. Der Fokus wird daher auf der Heizungsumstellung und der Prüfung der Möglichkeit eines Fernwärmeanschlusses liegen. Der Stromverbrauch hat ein Einsparpotential von 26 Prozent an den jährlichen Gesamtausgangsemissionen. Die Werte beim Stromverbrauch sind zu einem großen Teil abhängig von der Entwicklung des Bundesstrommixes, der zur Berechnung der Emissionen herangezogen wurde. Der eingekaufte Strom der Stadtverwaltung besteht bereits zu 100 % aus Ökostrom. Zudem wird zukünftig vermehrt auf die Eigenerzeugung gesetzt, beispielsweise durch den Ausbau von PV-Anlagen auf städtischen Dächern.
Der Fuhrpark (Dienst- und Einsatzfahrten) hat ein Einsparpotential von 18 Prozent an den jährlichen Gesamtemissionen. Hier kann die Einsparung vor allem durch die Umstellung der Fahrzeugflotte auf E-Mobilität geschehen.
Wie geht der Prozess weiter?
Das Konzept zur Klimaneutralen Verwaltung der Stadt Göttingen wurde am 13.02.2026 vom Rat beschlossen und anschließend an das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz geschickt. Nun startet der eigentliche Prozess: Bei der Umsetzung der Maßnahmen und damit dem Weg zur Treibhausgasneutralität der Stadtverwaltung bis zum Jahr 2040 kann auf viele gute Vorarbeiten angeschlossen werden. Die Mehrheit der beschlossenen Maßnahmen wurde bereits begonnen.
Alle zwei Jahre – beginnend mit 2026 – werden die Daten für die Treibhausgasbilanz erhoben, um zu prüfen, ob die Stadtverwaltung sich auf dem richtigen Weg befindet. Alle fünf Jahre wird der Gesamtprozess evaluiert, um Maßnahmen gegebenenfalls zu optimieren oder neue Maßnahmen zu entwickeln.
Die Stadt ist bereits seit einigen Jahren auf dem Weg hin zur Klimaneutralität. Informieren Sie sich hier zu den verschiedenen Maßnahmen:
KlimaCheck
Bei allen Amtshandlungen der Stadt Göttingen ist die sogenannte Checkliste „KlimaCheck“ auszufüllen. Damit sollen klimarelevante Aspekte im Verwaltungshandeln und bei der politischen Beschlussfassung Berücksichtigung finden. Somit ist für jede Beschlussvorlage, die die Verwaltung erarbeitet und die der Politik vorgelegt wird, die Klimarelevanz einzuschätzen und gegebenenfalls sind Optimierungspotenziale oder Alternativen zu entwickeln. Der KlimaCheck wird durch die jeweiligen Organisationseinheiten in der Stadtverwaltung ausgefüllt, die für die Maßnahmen verantwortlich sind.
Klimahaushalt
Das Klimabudget wurde erstmals für den Haushalt 2021 aufgestellt und listet alle investiven als auch nicht-investiven Haushaltsansätze auf, die einen Bezug zu Klimaschutz und Klimaanpassung aufweisen. Ziel ist, über die Darstellung des Umfangs und der Entwicklung der Ausgaben für Klimaschutz und Klimaanpassung mehr Transparenz und einen Überblick über die städtischen Aktivitäten zu erreichen.
Bislang werden im Klimabudget nur die geplanten Ausgaben erfasst. Zukünftig wird eine Erweiterung des Klimabudgets durch einen Soll/Ist-Vergleich erarbeitet, indem die Planzahlen den realen Ausgaben gegenübergestellt werden.
Zudem werden durch einen Klimahaushalts-Check Produkte im Haushalt identifiziert, die einen besonders großen Einfluss auf die Treibhausgas-Emissionen haben. Damit können gezielt Maßnahmen entwickelt und priorisiert werden.
Divestment
Der Stadt Göttingen obliegt als Kommune eine besondere Verantwortung in der Verwaltung öffentlicher Gelder. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2017 eine Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Göttingen erstellt, die der Wahrung der haushaltsrechtlichen Grundlagen (Sicherheit, angemessener Ertrag, Sicherstellung der Liquidität) gilt. Im Jahr 2017 hat die Stadt Göttingen als vierte deutsche Stadt zudem einen Beschluss zum Divestment gefasst. Die Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Göttingen enthält nachhaltige und umweltverträgliche Mindestkriterien für städtische Geldanlagen. Diese schließen unter anderem die Beteiligung an Unternehmen aus, die fossile Energien, Atomkraft, Fracking oder Rüstungsgüter vertreiben, herstellen oder die an Kinderarbeit beteiligt sind.
Betriebliche Mobilität
Um die Mobilität der Mitarbeiter*innen attraktiver zu machen, müssen verschiedene Anreize geschaffen werden. Das bereits vorhandene Dienstradleasing sowie das Jobticket für den Bus- und Bahnverkehr sind dabei zentrale Bestandteile. Fahrradabstellanlagen sowie eine Servicesäule für kleinere Reparaturen stehen bereits zur Verfügung und werden nach Bedarf ausgebaut. Für dienstliche Fahrten kann auf Carsharing-Fahrzeuge zurückgegriffen werden.
Die Parkraumrichtlinie für die Mitarbeiter*innen beinhaltet ein transparentes, soziales Vergabeverfahren, die Entkopplung von dienstlich anerkannten Privatfahrzeugen bei der Parkplatzvergabe und die Berücksichtigung und Belohnung von klimagerechtem Verhalten an allen Verwaltungsstandorten.
Die vorhandene Dienstanweisung für Dienstreisen fördert die Nutzung klimafreundlicher Alternativen bei Dienstreisen und Dienstwegen. Dazu gehören neben der Reduzierung von Dienstreisen durch die vermehrte Nutzung von Telefon- und Videokonferenzen, klare Vorschriften zur Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel.
Im neuen, gemeinsamen Nahverkehrsplan der Stadt Göttingen und dem Zweckverband Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen (ZVSN) steht die Stärkung des Stadt-Umland-Verkehrs im Vordergrund. Eine Car-Sharing-Option gemeinsam mit dem Landkreis könnte bei zusammengelegten Pkw-Fahrten die Treibhausgasemissionen bei Arbeits- und Dienstwegen verringern. Zudem soll eine Mitfahrbörse eingerichtet werden, die es den Bediensteten von Stadt und Landkreis Göttingen ermöglicht sich für den gemeinsamen Arbeitsweg zu verabreden.
Nachhaltiger Fuhrpark
Der Fuhrpark wird nach und nach auf E-Fahrzeuge umgesetzt. 2023 lag der Anteil der E-Fahrzeuge bei den Pkw bei 61 Prozent. Dies setzt unter anderem die Lademöglichkeiten an Dienststandorten voraus. Vorgaben sollen die Prüfung der Notwendigkeit einer Neuanschaffung sowie die zwingende Bevorzugung von E-Fahrzeugen bzw. klimaschonenderen Alternativen sein. Zudem soll der Fuhrpark zukünftig (E-)Fahrräder und E-Scooter umfassen. Bei Nutzfahrzeugen wird die Umstellung auf HVO für den Übergang genutzt. Die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) haben dafür eine Tankstelle installiert, bei der städtische Nutzfahrzeuge getankt werden können.
Energetische Sanierungen und Wärmeerzeugung
Die Maßnahmen – insbesondere energetische Sanierungen – sind komplexer Art, erfordern interdisziplinäre kooperative Auseinandersetzungen und sind daher zumeist kosten- und personalintensiv. Daher bedarf es einer Priorisierung, die die Möglichkeit eines Fernwärmeanschlusses und weiterer Aspekte einbezieht. Der Fokus liegt auf der Heizungsumstellung. Neben Fernwärme sind elektrisch betriebene Wärmepumpen und im Einzelfall Biomassekessel vorgesehen. Jährlich werden 2 % (bezogen auf die Nutzflächen stadteigener Gebäude) der Wärmeerzeuger auf regenerative Energien bzw. Fernwärme umgestellt.
Der überwiegende Teil der stadteigenen Gebäude wurde vor der Einführung der ersten Wärmeschutzverordnung gebaut und seitdem teilweise energetisch saniert. Energetische Sanierungen werden unter Berücksichtigung des 2023 vom Rat beschlossenen Hochbaustandards Stadt Göttingen 2023 vorgenommen, in dem qualitätsgebende Vorgaben für Sanierungen und Neubauten festgelegt wurden. Zudem muss der gesetzlich geforderten PV-Pflicht bei Dachsanierungen Folge geleistet werden. Energetische Sanierungen mit hoher Sanierungstiefe (75 % Treibhausgaseinsparung) sollten Vorrang bei der Priorisierung haben.
Bereits im Bebauungsplan werden bei der Ausweisung von Neubauflächen oder im Rahmen der Bestandserweiterung klimaschutzrelevante Aspekte berührt und der Energieverbrauch durch planungsrechtliche Vorgaben direkt und indirekt beeinflusst. Durch nachhaltige klimaschutzorientierte Festlegungen werden die Klimaschutzziele der Stadt Göttingen daher bereits in der städtebaulichen Planung unterstützt mit dem Ziel verpflichtende Gesetzesvorgaben zur Klimaneutralität zu erreichen. Um dies systematisch abzuprüfen und darzustellen wird im Rahmen der Bebauungsplan-Aufstellung die Checkliste „Klimaschutz in der Bauleitplanung“ ausgefüllt.
Diese Checkliste soll zum einen die Berücksichtigung von klimaschutzrelevanten Aspekten und damit ein umweltgerechtes und klimaneutrales Bauen in der Stadt Göttingen befördern, als auch zielorientiert bestehender übergeordneter Gesetzgebung gerecht werden. Als verwaltungs- bzw.- planungsinternes Instrument wird sie zur Entscheidungsvorbereitung und -hilfe herangezogen und wird als Anlage die Berücksichtigung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsbelangen abwägungsrelevant gemäß BauGB nachweisen.
Energieeinkauf und -erzeugung
Bereits seit der ersten EU-weiten Stromausschreibung 2008 bezieht die Stadt Göttingen Ökostrom aus 100% erneuerbaren Energiequellen. Seit 2019 beliefert die Göttinger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (GöVV) die Stadt Göttingen mit Ökostrom.
Auf Liegenschaften und Dächern stadteigener Gebäude sowie städtischer Gesellschaften (GWG, GöSF, Bioenergiezentrum, Städtische Wohnungsbau und Stadtwerke) sind bis Ende 2020 insgesamt 73 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 5.742 kWp installiert worden. Das entspricht ungefähr einem Drittel der gesamten installierten Leistung auf Göttingens Dächern. Zudem werden die Vorgaben aus dem Niedersächsischen Klimaschutzgesetz bzw. der Niedersächsischen Bauordnung („PV-Pflicht“) umgesetzt. Diese sehen eine PV-Installationspflicht ab einer bestimmten Dachflächengröße für Neubau- u. Sanierungsmaßnahmen im Bestand vor, von denen nur unter bestimmten Bedingungen abgewichen werden darf.
Im Herbst 2024 wurde eine Stabsstelle für das Gebäudeenergiemanagement (GEM) gegründet, die ein regelmäßiges Energiecontrolling zum Energieverbrauch stadteigener Gebäude aufbaut, dazu zählen die Verbrauchserfassung und eine automatisierte Datenauswertung für die städtischen Liegenschaften. Zudem soll eine liegenschaftsbezogene Rückmeldung der Energieverbrauchsentwicklung an die Nutzer*innen erfolgen.
Ansprechpartner: A. Loewen
Straßenbeleuchtung
Der Verbrauch der Straßenbeleuchtung entsprach im Jahr 2000 ca. 91 Prozent des Stromverbrauchs aller städtischen Gebäude. Seit 2010 ist eine deutliche Einsparung sichtbar, infolge der Umrüstung aller Leuchten an den Hauptverkehrsstraßen auf energiesparende Natriumdampfleuchten und der Mitte 2010 eingerichteten Nachtabschaltung (vier Stunden) in den Ortsteilen. Das 2012 begonnene LED-Sanierungsprogramm der Straßenbeleuchtung in der Kernstadt und in den Ortsteilen Göttingens wurde im Sommer 2023 abgeschlossen. Somit erfolgte eine Halbierung des Stromverbrauchs. Derzeit sind 113 Anlagen in der städtischen Baulast, davon sind ca. 97 mit LED und 16 mit Glühbirne ausgestattet. Bis 2028 soll auch hier die vollständige Umstellung stattgefunden haben.
Nachhaltige Beschaffung und Verpflegung
Aufgrund des hohen Beschaffungsvolumens öffentlicher Auftraggeber und ihrer damit verbundenen Marktmacht können diese einen erheblichen Beitrag für die Verbesserung ökologischer und sozialer Bedingungen weltweit leisten.
Bereits in der Vergangenheit gab es verschiedene Beschlüsse zu sozialer und ökologischer Beschaffung:
- 1989: Keine Verwendung von Tropenholz
- 2007: Keine Produkte aus Kinderarbeit
- 2012: Ratsbeschluss zur Fairtrade-Town: fair gehandelter Kaffee im Büro der Oberbürgermeisterin sowie bei Ausschusssitzungen und im Stadtrat (in der Rauskantine bereits vor 2012)
- 2019: Erarbeitung einer Richtlinie zur fairen und nachhaltigen Beschaffung
Bei zahlreichen Produkten wird eine nachhaltige Beschaffung mit entsprechenden Zertifizierungen umgesetzt, z.B.:
- Recyclingpapier (Recyclingpapier, Zertifizierung mit blauem Engel) aufgrund einer Dienstanweisung
- energieeffiziente (z.B. Blauer Engel, TCO-Standard), gebrauchte („refurbished“) und zentrale, multifunktionale Elektrogeräte
- faire und ökologische Arbeitskleidung für die Berufsfeuerwehr
- ökologische Reinigungsmittel
- Möbeln mit hohem Recyclinganteil, hoher Wiederverwendbarkeit und ohne schädliche Inhaltsstoffen
Im Zuge der Klimaneutralen Verwaltung soll die nachhaltige Beschaffung weiter ausgebaut werden. Dies soll durch Praxishilfen, Schulungen und der Sammlung von Best Practice Beispielen geschehen.
Nachhaltige Gemeinschaftsverpflegung/ Küchenbetriebe
Anders als die meisten anderen Kommunen kochen die Küchenbetriebe der Stadt Göttingen für 30 Schulen und für die städtischen Kitas an drei Standorten selbst frisch. Seit einem Qualitätsentwicklungskonzept von 2008 wurden verschiedene Maßnahmen der Nachhaltigkeit umgesetzt:
- Freies Trinkwasser an allen Schulen
- Einkauf von Fisch mit MSC-Siegel
- Einkauf von fair gehandeltem Kaffee, Tee und Kakao
- Anpassung des Speiseplans seit 2021: drei Tage vegetarisch, einen Tag Fleisch und einen Tag Fisch plus immer ein vegetarisches Angebot
- Auswahl der Lebensmittel möglichst regional, saisonal, fleischarm, ökologisch
- Einsparungspotentiale wurden im Bereich der Abfallvermeidung, im Energiebereich und des CO2-Fußabdruckes umgesetzt
Momentan liegt der wertmäßige Anteil (monetärer Wareneinsatz) regionaler Produkte bei 19 Prozent, biologischer bei 11 Prozent und der Produkte, die beides vereinen bei 1 Prozent. Im Zuge des Projekts „Göttingens Ernährung im Wandel“ (GiW) sollen die wertmäßigen Anteile regionaler und biologischer Lebensmittel auf 40 bzw. 30 Prozent bis Ende 2027 erhöht werden und ein Beitrag zur Halbierung der Lebensmittelabfälle bis 2030 geleistet werden.
Nachhaltiges Veranstaltungsmanagement
In Göttingen sollen Events und Kulturveranstaltungen zunehmend nachhaltiger gestaltet werden. Für städtische Veranstaltungen gilt daher eine Selbstverpflichtung zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien, dafür müssen die zuständigen Organisationseinheiten einen Veranstaltungscheck ausfüllen. Für alle anderen Organisator*innen von Events stehen hier einige Hilfsmittel bereit, um negative soziale und ökologische Auswirkungen zukünftig zu minimieren. Zudem besteht seit 1991 eine Mehrweggebotspflicht für öffentliche Veranstaltungen in der Stadt Göttingen.
Im Zuge der Klimaneutralen Verwaltung wird der Veranstaltungscheck überarbeitet.
Bildungsprojekte und Mitarbeiter*innenmotivation
Mit verschiedenen Kampagnen und Projekten sollen die Mitarbeiter*innen der Stadt sowie die Nutzer*innen von kommunalen Einrichtungen, insbesondere in Schulen und Kindertagesstätten, zur aktiven Mitarbeit im Klimaschutz und zur Einsparung von Energie, Wasser und Abfall motiviert werden. Zu den Projekten zählen:
- Projekte zum Nutzungsverhalten an Schulen, z.B. eine regelmäßige Ausbildung von Energie-Teams
- Schulungen von Hausmeister*innen
- Infokampagnen und eine Handreichung für Verwaltungsmitarbeiter*innen zu nachhaltigem Verhalten im Büroalltag

